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14. Europäische Konsensuskonferenz (EuCC) unter Federführung des BDIZ EDI hat Praxisleitfaden 2019 erstellt

Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) mahnt zum sorgsamen Planen und Vorgehen vor Beginn der oral-implantologischen Behandlung. Ziel des neuen Praxisleitfadens der 14. Europäischen Konsensuskonferenz (EuCC) unter Federführung des BDIZ EDI ist es, Komplikationen zu vermeiden und, wenn eingetreten, richtig zu therapieren, um das Ergebnis für den Patienten zu verbessern. Das neue achtseitige Papier soll implantologisch tätigen Zahnärzten/innen als Empfehlung für den Umgang mit Komplikationen dienen. Die Broschüre ist ab sofort im Online-Shop des BDIZ EDI bestellbar, in deutscher und/oder in englischer Sprache.

Prothetisches Vorgehen berücksichtigt

Die internationale 19-köpfige Expertenrunde der Europäischen Konsensuskonferenz hat in ihrer Vorgehensweise die unterschiedlichen Behandlungskonzepte in der Implantattherapie diskutiert und dabei neben der chirurgischen auch die prothetische Vorgehensweise einbezogen. Die Schlussfolgerungen der EuCC: „Die Insertion von Zahnimplantaten ist eine zuverlässige Behandlungsmöglichkeit zur Wiederherstellung der Funktion und Ästhetik des Patienten. Eine sorgfältige Fallauswahl ist notwendig, wobei nicht nur die intraoralen Befunde allein berücksichtigt werden sollten. Aufgrund der großen Vielfalt der Implantatdesigns und der vorgeschlagenen chirurgischen und prothetischen Verfahren sollten die individuell vorgeschlagenen Parameter eingehalten werden, um Komplikationen zu vermeiden. Alle Verfahren sollten von Behandlern mit dem erforderlichen aktuellen Fachwissen und der erforderlichen Ausbildung durchgeführt werden.“

Das Arbeitspapier wurde erstellt von Priv.-Doz. Dr. Jörg Neugebauer, Landsberg, und Prof. Dr. Hans-Joachim Nickenig, M.Sc., Interdisziplinäre Poliklinik für Orale Chirurgie und Implantologie und Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Köln (Direktor: Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller). Der Erstentwurf wurde von den Mitgliedern der EuCC geprüft und diskutiert, und zwar entsprechend des folgenden Ablaufplans: Durchsicht des Erstentwurfs, Registrierung von Alternativvorschlägen, Abstimmung von Empfehlungen und Empfehlungsgraden, Diskussion der nicht konsensfähigen Punkte und endgültige Abstimmung.

Der achtseitige Praxisleitfaden 2019 kann als Broschüre mit umfangreichem Literaturverzeichnis in deutscher bzw. englischer Sprache zum Preis von 2,50 Euro (incl. MwSt., zzgl. Versandkosten) im Online-Shop des BDIZ EDI bestellt werden. Mitglieder erhalten den Leitfaden kostenfrei  mit dem nächsten Rundschreiben. Eine Leseprobe ist ebenfalls zur Ansicht im Online-Shop vorhanden.


Titelbild: Die Europäische Konsensuskonferenz 2019 mit (von links.): 1. Reihe: Priv.-Doz. Dr. Jörg Neugebauer, Dr. Stefan Liepe und Dr. Peter Gehrke (alle D); 2. Reihe: Prof. Dr. Hakan Özyuvaci (Türkei), Prof. Dr. Pavel Kobler (Kroatien), Dr. Fisnik Kasapi (Mazedonien); 3. Reihe: Dr. Jeroen Pepplinkhuizen (Niederlande), Dr. Vikas Gowd (Indien), Dr. Dr. Peter Ehrl (D); letzte Reihe: Dr. Jan Willem Vaartjes (Niederlande), Gerhard Stachulla (D), Prof. DDr. Robert Haas (Österreich) und Dr. Freimut Vizethum (D). Auf dem Bild fehlen: Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, Christian Berger, Prof. Dr. Hans-Joachim Nickenig (alle D), Prof. Dr. Dr. h.c. Anton Sculean (Schweiz), Prof. Dr. Antonio Felino (Portugal) und Prof. Dr. Vitomir Konstantinovic (Serbien). (Foto: BDIZ EDI/Wuttke)
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