0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2876 Aufrufe

Dürr Dental Imaging Software entspricht bereits neuen Anforderungen

Am 1. Januar 2020 tritt die DIN 6862-2 in Kraft. Als einheitliches Format für medizinische Bilddaten dient ab diesem Stichtag der DICOM-Standard (Digital Imaging and Communications in Medicine).

Das Ziel der neuen Norm ist, in der digitalisierten Medizin und Zahnmedizin zu gewährleisten, dass Daten zwischen den Akteuren, wie Zahnärzten, Laboren, Gutachtern und zahnärztlichen Stellen reibungslos ausgetauscht werden können.

Für Dürr Dental als kundennahem Lösungsanbieter stehe bei der Entwicklung von Imaging-Software der digitale Praxis-Workflow stets im Blickpunkt. Aus diesem Grund bestehe für Bestandspraxen des Unternehmens kein Handlungsbedarf bezüglich der Neuerung, so das Unternehmen. „Die Programme VistaSoft und DBSWIN speichern und exportieren bereits seit vielen Jahren Röntgenbilder gemäß der bald verpflichtenden Norm“, so Produktmanager Tim Bohmüller. „Darüber hinaus arbeiten unsere Experten bereits an der neuen VDDS DICOM Schnittstelle, dem ‚Basic Dental Workflow‘, für einen noch effizienteren praxisinternen Austausch“, fügt er hinzu.

VDDS-Schnittstelle wird weiterentwickelt

Die bewährte VDDS-Schnittstelle wird im Zusammenhang mit der DIN 6862-2 weiter angepasst, um eine störungsfreie Kommunikation zwischen verschiedenen Anwendungsprogrammen sicher zu stellen. Weitere Informationen dazu gibt es auch auf der Internetseite des VDDS.

Für die Bietigheimer Hersteller von Medizintechnik sei diese Weiterentwicklung Teil des Ziels, Zahnärzten bei ihren Aufgaben als Praxisbetreibern als starker Partner zur Seite zu stehen. Somit gehe Dürr Dental einen weiteren Schritt in Richtung offene Systeme und ermöglicht den Zahnärzten maximale Flexibilität in Bezug auf ihre Daten, heißt es.

Titelbild: Dürr Dental
Quelle: Dürr Dental Praxisführung Telematikinfrastruktur

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
18. März 2024

ZFA (k)ein Traumberuf?

Auszubildende in der Zahnarztpraxis – „Verzichten Sie auf einen Information-Overload in den ersten Tagen“
13. März 2024

Ausbildungsverkürzung: Das müssen Zahnärzte und Azubis wissen

Rechtliche Voraussetzungen zu Verkürzung und vorzeitiger Prüfung – wann eine Verkürzung sinnvoll ist
13. März 2024

11. DZR Kongress – Abrechnung im Mittelpunkt

Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum lädt im April nach Stuttgart ein – weitere Themen sind Cyberkriminalität und Praxismanagement
12. März 2024

Wann beginnt der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft?

Urteil RA Alexander Bredereck: Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft besteht auch rückwirkend
11. März 2024

„Ich möchte die allgemeine, psychische und Mundgesundheit verbessern“

So setzt DH Esther Hoekstra ihr Wissen aus dem Studiengang Master of Science Psychologische und Komplementäre Medizin für die Patientenbehandlung ein
8. März 2024

Zwischen Burn-out und Bore-out

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden zu einem Drittel an Erschöpfung, fast ein Viertel an Langeweile
6. März 2024

Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer nachhaltig verbessern

Auch Betriebe mit wenig Beschäftigten nutzen die betriebliche Krankenversicherung, um als Arbeitgeber attraktiv zu sein
6. März 2024

„Wirtschaftlich gesehen sind Zahnärzte und Zahnärztinnen Laien“

Neue Vorlesungsreihe „Betriebswirtschaft trifft Zahnmedizin“– eine medizinische Ausbildung allein reicht nicht aus, um eine Praxis gut zu führen