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FAQ zur TI (4)

In einer kleinen Serie gibt das Softwareunternehmen CGM Antworten auf häufige Fragen rund um die Telematikinfrastruktur (TI) in Zahnarztpraxen. Im vierten Beitrag werden Tipps für eine optimale Vorbereitung der Praxis vor der Einführung der TI gegeben.

Was kann oder soll die Praxis vorbereitend tun?

Um die für den Installationstermin notwendigen Voraussetzungen in der Praxis zu schaffen, ist ein vorbereitendes Gespräch mit einem CGM-zertifizierten Techniker empfehlenswert. Die Praxis kann dieses vorbereitende Gespräch durch ein „Self-Assessment“ unterstützen. Hierzu bietet CGM auf ihrer Website cgm.com/wissensvorsprung-downloads eine Checkliste an, mit der notwendige Voraussetzungen aufgenommen und unabdingbare Voraussetzungen für den TI-Praxisanschluss identifiziert werden können.

Damit sich der Konnektor mit der TI verbinden kann, benötigt die Praxis einen Internetanschluss in ihrem Praxisnetz. Praxen, die noch keinen Internetanschluss haben, sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem Vertriebs- und Servicepartner aufnehmen (ca. acht Wochen vor Installationstermin). Dort, wo ein Kartenterminal benutzt werden soll (Empfang, Behandlungsraum), muss es einen Strom- und Netzwerkanschluss geben. Daneben benötigen Praxen Nachweise, die eine Authentifizierung der Praxis bzw. der Ärzte ermöglichen: Das ist zum einen die Praxis- beziehungsweise Institutionskarte (SMC-B), zum anderen der elektronische Heilberufsausweis (eHBA – nicht für VSDM, aber für spätere Anwendungen). Die SMC-B muss frühzeitig bestellt werden und zur Installation bereitstehen. Die finale Inbetriebnahme der Praxis in der TI ist nur mit einer freigeschalteten SMC-B möglich. Die CGM empfiehlt den Erwerb der SMC-B bei der Bundesdruckerei GmbH.

Kann man die Praxis auch in Eigeninstallation anbinden?

Wir schulen und zertifizieren intensiv unsere Techniker und nutzen dabei unsere langjährige Erfahrung mit der Entwicklung der Komponenten für die TI und die praktischen Erkenntnisse aus den Erprobungspraxen. 500 an der Erprobung teilnehmende Praxen und Krankenhäuser konnte die CGM schon erfolgreich mit den CGM TI-Komponenten, unter anderem dem TI-Konnektor KoCoBox MED+, ausstatten.

Die CGM arbeitet ausschließlich mit zertifizierten CGM-Technikern zusammen, die alle erforderlichen Fachkenntnisse mitbringen und die hohen Sicherheitsanforderungen der Gematik für die Telematikinfrastruktur einhalten. Sie sind ein fester und wesentlicher Bestandteil der notwendigen sicheren Lieferkette für TI-Produkte. Eine Eigeninstallation ist deswegen nicht möglich.

Was ist die SMC-B und wie erhält man sie?

Die SMC-B ist die Praxis- oder Institutionskarte, auch Praxisausweis genannt. Um eine Verbindung zwischen Praxis oder Krankenhaus und der TI herzustellen, wird eine Praxis- beziehungsweise Institutionskarte, also die SMC-B, benötigt. Sie dient der Authentisierung der Praxis gegenüber den Diensten der TI. Eine abschließende Inbetriebnahme der TI-Komponenten in der Praxis ist nur mit einer freigeschalteten SMC-B möglich.

Um Arzt- und Zahnarztpraxen den Zugang zur TI-Infrastruktur so einfach wie möglich zu gestalten, arbeitet die CGM in Bezug auf die Beschaffung der Komponente „SMC-B“ eng mit einem erfahrenen Partner zusammen – der Bundesdruckerei. Die Bundesdruckerei verfügt über fundiertes Wissen aus der Erprobungsphase und hat die hier gesammelten Erfahrungen prozessoptimiert unter anderem über die Verarbeitung eines Bestellcodes umgesetzt.

Die Besteller der TI-Komponenten bekommen künftig von der CGM einen Bestellcode per E-Mail zur Verfügung gestellt. Dieser ist im Bestellformular für die SMC-B im jeweiligen Antragsportal zusätzlich zu den sonstigen Eingaben einzutragen. Über die Eingabe dieses Bestellcodes und auf Basis der engen Zusammenarbeit der CGM mit der Bundesdruckerei kann sichergestellt werden, dass Ihr CGM-zertifizierter Techniker, der die Anbindung der Praxis an die TI vornimmt, den Status des Antrags punktuell bis zur Auslieferung mitverfolgen und bei der optimalen Planung des eigentlichen Installationstermins für die TI-Komponenten berücksichtigen kann.

  • Ärzte stellen ihren Antrag auf eine SMC-B im Antragsportal der Bundesdruckerei unter https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/
  • Zahnärzte stellen ihren kostenpflichtigen Antrag auf eine SMC-B im gewohnten KZV-Portal. Als Anbieter ist die Bundesdruckerei auszuwählen.
Titelbild: Shutterstock/Robert Knechte
Quelle: CGM Telematikinfrastruktur

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