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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Approbationsordnung und mit klarem Statement zur TI – Frühjahrsfest der KZBV und BZÄK in Berlin

Der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist ein Freund klarer Worte – und die gab es dann auch auf dem Frühjahrsfest der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) am 15. Mai 2018 in der Britischen Botschaft in Berlin.

TI-Anbindung steht nicht zur Disposition

Die Anbindung der Praxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) stehe definitiv nicht zur Disposition, so Spahns klare Ansage: „Wir brauchen das Netz als sicheres Netz, die eine Milliarde Euro sind nicht falsch investiert“. Telematikanwendungen im Gesundheitswesen sollen schnell weiter ausgebaut werden. Hier müsse nach 14 Jahren, in denen wenig passiert sei, in den nächsten ein, zwei Jahren „drastisch was passieren, und zwar schnell“. Sein Ziel ist dabei, hierzulande neue und innovative Lösungen zu erarbeiten und diesen wichtigen Bereich nicht den ausländischen IT-Giganten wie Google/Alphabet und Co. zu überlassen.


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf dem Frühjahrsfest von KZBV und BZÄK (Foto: KZBV/axentis.de)

eGK bleibt – vorerst

Dafür brauche es auch etwas Druck, erklärte er zur vorher erneut vom KZBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer erhobenen Forderung, die Sanktionen für die Körperschaften im E-Health-Gesetz zu kippen. Ob stattdessen die elektronische Gesundheitskarte kippen wird, blieb vage – sie ist vorerst nach seinen Worten als Zugangsoption und Träger für Dokumente wie das elektronische Rezept gesetzt. Es wurde aber auch an diesem Abend wieder deutlich, dass er eigentlich aus seiner Sicht modernere Lösungen wie Smartphone-Apps bevorzugen würde.

Aktivität bei der Approbationsordnung

Beim Thema der nun erneut seit gut einem Jahr im Bundesrat in der Warteschleife hängenden Novellierung der Approbationsordnung Zahnmedizin berichtete er Aktivität: „Einen Ministerpräsidenten habe ich schon überzeugt. Zwei brauche ich noch, und dann hoffe ich, dass wir die Approbationsordnung auch bald im Bundesrat abschließen können“, so Spahn unter Beifall.

Doch Bewegung bei Z-MVZ?

Aufhorchen ließen Spahns letzten Anmerkungen: Mit dem Thema Kieferorthopädie werde man sich nach der Kritik des Bundesrechnungshofs befassen, und auch beim Thema Z-MVZ müsse man noch einmal genauer hinschauen – hier sei man für Vorschläge der Zahnärzteschaft dankbar.

Investoren treiben Vergewerblichung voran

Zuvor hatte Eßer eindringlich auf die Probleme der rein zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren hingewiesen, von denen es derzeit bundesweit 500 gibt „überwiegend in den Städten, in Ballungsräumen und im ländlichen Speckgürtel der Städte“. Sie leisteten keinen Beitrag zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in der Fläche. Besonders kritisch sei, dass immer mehr (ausländische) Investoren hier einsteigen und MVZ und Klinikketten förderten, zum Beispiel durch den Aufkauf von kliniken ohne zahnärztlichen Bezug, die dann als Träger für Z-MVZ dienten. Das treibe die Vergewerblichung voran. Die Bundesregierung müsse dieser fatalen Entwicklung für das gesamte Gesundheitswesen entschieden entgegentreten, so Eßer. MVZ sollten künftig nur noch fachübergreifend möglich sein.

Degression endlich abschaffen

Eßer kritisierte einmal mehr, dass im aktuellen Honorarsystem noch immer Zahnärzte bestraft würden, die Versorgungsengpässe auffangen. Diese würden durch die Degression bestraft – das sei unfair, fördere die Unterversorgung und konterkariere die Prävention und die Verbesserungen in der Versorgung, wenn die Anreize gleich wieder einkassiert würden. „Schaffen Sie die Degression bitte ab“, so Eßers mit Beifall bedachter Appell an Spahn.


Standespolitik und Minister (von links): Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK, und Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV (Foto: KZBV/axentis.de)

Nicht auf Veterinärmedizin umschulen müssen

Auch vonseiten der BZÄK kam ein Appell in Richtung Honorierung. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel brachte es am Beispiel der Honorierung einer Zahnextraktion am Tier durch den Veterinär auf den Punkt – der Veterinär bekommt gut fünf Euro mehr als der Zahnarzt, der bei einem Patienten eine Extraktion durchführt: Die Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte an den zahnärztlichen Punktwert ist längst überfällig, und dürfe jetzt nicht wieder mit der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte auf die lange Bank geschoben werden. „Die Zahnärzte wollen ja nicht alle auf Veterinärmedizin umschulen“, so Engel.

Spahn muss Zahnärzten bei TI helfen


Dr. Wieland Schinnenburg, MdB (Foto: Burgis Wehry/Schinnenburg)

Unterstützung in Sachen TI kommt für die Zahnärzte auch aus der FDP-Fraktion. Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Zahnarzt Dr. Wieland Schinnenburg forderte Spahn im Nachgang zum Frühjahrsfest auf, den Zahnärzten in Sachen TI schnell zu helfen. „Ich fordere Herrn Spahn auf, die Frist zu Einrichtung der Telematikinfrastruktur in den Praxen mindestens bis 30. Juni 2019 zu verlängern und die Androhung von Honorarkürzungen zu beseitigen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass den Zahnärzten durch die Einführung der TI keine zusätzlichen Kosten entstehen, auch nicht durch Ausfälle des Systems. Es ist unerträglich, dass Zahnärzte, die schon jetzt unter einer enormen bürokratischen Last leiden, noch mit finanziellen Sanktionen bedroht werden, obwohl bekannt ist, dass viele Zahnärzte die geforderte Frist nicht einhalten können", erklärte Schinnenburg.

Politik Telematikinfrastruktur

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