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Menschen mit Handicap profitieren noch zu wenig von Prävention – Prof. Dr. Dietmar Oesterreich zum Tag der Zahngesundheit am 25. September

(c) shutterstock.com/DenisProduction.com

2018 steht der Tag der Zahngesundheit bewusst unter dem Motto „Gesund im Mund – bei Handicap und Pflegebedarf“. Denn es gibt Bevölkerungsgruppen, die am Fortschritt der Zahnmedizin und an der umfassenden Präventionsarbeit zu wenig partizipieren. Vor allem Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sind davon betroffen. Noch viel zu häufig sind ein Pflegegrad oder ein körperliches „Handicap“ in Deutschland gleichbedeutend mit einer schlechten Mundgesundheit.

Pflege bedeutet oft Einbruch der Mundgesundheit

„Werden Patienten, die vormals einen recht guten Mundgesundheitsstatus hatten, pflegebedürftig, gibt es einen regelrechten Einbruch der Mundgesundheit“, so Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Auch sind etliche Regelungen der ambulanten Betreuung nicht auf die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ausgerichtet.“


Prof. Dr. Dietmar Oestereich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (Foto: BZÄK/Lopata

In seinem Statement zum Tag der Zahngesundheit bereitet Oesterreich die aktuelle Situation in Zahlen auf. „So zeigen viele Untersuchungen, dass der orale Gesundheitszustand bei Menschen mit Pflegebedarf im Durchschnitt deutlich schlechter ist als in der Allgemeinbevölkerung. Schon heute sind in Deutschland fast 40 Prozent der 85- bis 89-Jährigen und 64 Prozent der 90-Jährigen und Älteren pflegebedürftig. Die Zahl Pflegebedürftiger in der Altersgruppe 90+ wird sich bis zum Jahr 2030 verdoppeln. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz erfolgte zum 1. Januar 2017 die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade. Nach Schätzungen erhöht dies die Zahl erfasster Pflegebedürftiger um weitere 500.000 Menschen.

Laut der fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V, 2016) besitzen knapp 47 Prozent der Pflegebedürftigen zwischen 75 und 100 Jahren im Durchschnitt noch 12,1 natürliche Zähne. Etwa 50 Prozent der Zähne sind von Zahnkaries betroffen. 75 Prozent der betroffenen Menschen haben eine belegte Zunge und nur etwa jede vierte Prothese ist frei von Belägen.

30 Prozent benötigen Hilfe bei der Mundhygiene

Folgen können unter anderem Schmerzen, Mundgeruch, Zahnkaries und durch Beschwerden bedingtes aggressives Verhalten sein, was den Pflegealltag belastet. Zudem sind die Zusammenhänge beziehungsweise Auswirkungen einer schlechten Mundgesundheit auf den allgemeinen Gesundheitszustand, beispielsweise Aspirationspneumonien, und die Lebensqualität evident. Die DMS V belegt weiterhin, dass ca. 30 Prozent der pflegebedürftigen Menschen Hilfe und Unterstützung bei der Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege benötigen. Die mittlerweile weit verbreitete hochwertige Versorgung mit Implantaten, Kronen und Brücken stellt die Zahnpflege durch Pflegekräfte vor Herausforderungen.

Recht auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorge

Für Menschen mit einem Pflegegrad und für viele Menschen mit Behinderung ist es eine gute Nachricht: Seit Juli 2018 hat sich ihre zahnmedizinische Versorgung verbessert. Denn der Paragraf 22a SGB V bietet für die Anspruchsberechtigten endlich eine erweiterte Bandbreite an Präventions- und Therapieleistungen. Der Anspruch umfasst die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Plans zur individuellen Mund- und Prothesenpflege, die Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene und über Maßnahmen zu deren Erhalt sowie die Entfernung harter Zahnbeläge. Pflege- oder Unterstützungspersonen sollen in die Aufklärung und die Erstellung des Pflegeplans einbezogen werden. Über dieses neue Leistungsspektrum, das die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen, möchte der Aktionskreis zum Tag der Zahngesundheit in diesem Jahr ausführlich informieren.

Das Vorhandene reicht noch nicht aus

Die zweite Botschaft, die wir mit dem diesjährigen Motto ins Zentrum stellen wollen, lautet: Das Vorhandene reicht immer noch nicht aus. Denn, ein Teil der Menschen mit Handicap in Deutschland profitiert immer noch nicht von den neuen Regelungen und unbestritten ist, dass noch weitere Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung in die Versorgung aufgenommen werden müssen.

Einbezogen werden über den Paragrafen 22a SGB V derzeit nur Menschen mit einem Pflegegrad sowie diejenigen, die eine finanzielle Unterstützung erhalten (Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe beziehen). Ihre Zahl liegt bei über 800.000. Bundesweit leben jedoch etwa 7,1 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Auch ihr Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung muss flächendeckend – und unabhängig von ihrer finanziellen Situation – verbessert werden. Dafür setzen wir uns mit dem Tag der Zahngesundheit 2018 ein.

Kooperationen zwischen Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen

Das Pflege-Neuausrichtung-Gesetz aus dem Jahr 2013 erleichtert spezielle Kooperationen zwischen Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen, die eine systematische Betreuung Pflegebedürftiger vor Ort ermöglichen. Deutschlandweit gibt es knapp 13.600 Pflegeheime. Mittlerweile hat fast jede fünfte Einrichtung einen Kooperationsvertrag mit einer Zahnarztpraxis vor Ort geschlossen. Bei derzeit rund 3.700 solcher Verträge mit den etwa 13.600 Einrichtungen ergibt sich ein Versorgungsgrad von bundesweit rund 27 Prozent. Die Tendenz ist weiter steigend. Es liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Pflegedienste und Heimleitungen, ob und wie Zahnärzte systematisch in die Versorgung eingebunden werden und ob das Pflegepersonal geschult wird oder nicht. Hier besteht noch Verbesserungspotential.

Die lückenlose Abdeckung der Versorgung in ausnahmslos allen Einrichtungen bleibt das übergeordnete Ziel der Zahnärzteschaft. Neben den Menschen in stationärer Betreuung versorgen Zahnmediziner Pflegebedürftige auch im häuslichen Umfeld. Die Zahl der Haus- und Heimbesuche lag 2017 bei rund 923.000 (+ 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Die meisten Besuche entfielen mit 87 Prozent auf Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung (2016: 84 Prozent).

Mundhygiene in die Pflegeausbildung integrieren

In der Ausbildung der Pflegekräfte wird die Mundhygiene für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf nicht ausreichend vermittelt. Die Fachschulen können selbst entscheiden, wie intensiv sie auf dieses Thema eingehen.

Die Vermittlung von Mundhygieneinhalten in der Pflegeausbildung ist also von zentraler Bedeutung für die Verbesserung der Mundgesundheit und der Lebensqualität der Betroffenen. Zahnmedizinische Prävention in der Pflege richtig umzusetzen bedeutet unter anderem, Pflegefachkräfte über die Bedeutung von Mundhygiene und Vorsorgeuntersuchungen zu informieren und einzubinden. Mit der Modernisierung der Pflegeausbildung über das Pflegeberufereformgesetz ergeben sich nunmehr Möglichkeiten, die Kompetenzen im Bereich der Mundhygiene und Mundgesundheit zu verbessern.

Konzept für die Pflegeausbildung erarbeitet

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) haben deshalb ein Konzept zur Vermittlung von zahn- und mundgesundheitlichen Aspekten im Rahmen der Ausbildung von Pflegekräften erarbeitet. Damit kommen wir dem von Seiten der Pflegewissenschaft geäußerten Wunsch, dass zahnmedizinische Inhalte in der Ausbildungsordnung der Pflegeberufe stärker repräsentiert werden sollten, nach.

Pflegeaspekte stärker in die zahnärztliche Aus- und Fortbildung integrieren

An den medizinischen Fakultäten werden die Studierenden nur sehr begrenzt mit der zahnmedizinischen Betreuung von Senioren und den Besonderheiten der aufsuchenden Betreuung sowie der Zusammenarbeit mit der Pflege vertraut gemacht. Denn nach der derzeit gültigen Approbationsordnung für Zahnärzte von 1955 besteht keine Verpflichtung der Universitäten, Aspekte zur Zahnmedizin in der Pflege zu lehren. 76,3 Prozent der Zahnmedizinstudierenden fühlen sich auf diesem Gebiet nicht gut ausgebildet (aktuelle Generation-Y-Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte).

Die Studenten müssen verstärkt auf die speziellen Aspekte der älteren, sehr heterogenen Patientengruppe vorbereitet werden, denn dies hilft, Zahnärzten einen besseren Zugang zur Pflegesituation zu ermöglichen. Neben dem Wissen in der Geriatrie sind Kenntnisse aus der Pflege-, Ernährungs- und Gesundheitswissenschaft wünschenswert. Konsiltätigkeit setzt Kenntnisse über Pflegegrade und zur Pflegesituation älterer Menschen voraus. Auch sollten ethische und juristische Fragen Berücksichtigung finden. Das Einbeziehen älterer Patienten in eine partizipative Therapieentscheidung, insbesondere auch unter Einbindung von Angehörigen, Pflegefachpersonal oder gerichtlich bestellten Betreuern, ist zukünftig zu erlernen.

Expertenstandard Mundpflege in der Pflege

Die BZÄK plant, mit dem Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) so- wie der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) und der Arbeitsgemeinschaft Zahnmedizin für Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischen Unterstützungsbedarf (AG ZMB) einen Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ zu entwickeln. Ziel ist es, die Pflegequalität auf der Basis von Praxis- und Expertenstandards in allen Einsatzfeldern der Pflege zu fördern. Da das Wissen um Maßnahmen der Mundhygiene sowie deren praktische Umsetzung im Pflegealltag nach wie vor verbesserungswürdig sind, könnten hier neben einem dringend erforderlichen fachlichen Lückenschluss auch berufspolitisch neue Akzente gesetzt werden.

Präventive Betreuung und häusliche Mundhygiene: Praxistipps für den Pflegealltag

Eine intensive prophylaktische Betreuung Pflegebedürftiger ist für eine gute Mundgesundheit von besonderer Bedeutung. Die regelmäßige häusliche Mundhygiene stellt für Angehörige und Pflegefachpersonal aber häufig eine große Herausforderung dar. Es gibt drei Bausteine, welche die Situation der Pflegebedürftigen in diesem Bereich verbessern helfen.

(1) So unterstützt die BZÄK die Arbeit der Pflegeberufe seit 2002 mit einer Publikation in Form eines Wandkalenders, der als Ratgeber für das Personal in Pflegeeinrichtungen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen dient und eine Vielzahl von Tipps rund um die Zahn-, Mund- und Prothesenhygiene enthält: Das „Handbuch der Mundhygiene Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf - Ein Ratgeber für Pflegepersonal und unterstützende Personen“ wurde 2017 komplett überarbeitet und neu aufgelegt.

(2) In diesem Jahr hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) in Kooperation mit der BZÄK den Online-Ratgeber „Mundpflege - Praxistipps für den Pflegealltag“ für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen neu aufgelegt. Ziel ist die Verbesserung der Mundgesundheit Pflegebedürftiger durch eine tägliche optimale Zahn- und Mundhygiene. Viele praktische Tipps für die Zahnpflege, die Reinigung von Zahnersatz sowie Hinweise zu Mundpflegeprodukten sollen praktikable Unterstützung bieten. Ein Servicebereich rundet die Broschüren ab.

(3) Und schließlich bieten die BZÄK und das ZQP mit zwölf Videos Unterstützung bei der Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Die Videos ermöglichen pflegenden Angehörigen einen schnellen Zugriff auf die notwendigen Informationen, um Schritt für Schritt die richtige Zahn- und Prothesenreinigung durchführen zu können. Zahnarztpraxen und soziale Einrichtungen sind eingeladen, die Filme auf ihren Homepages einzubinden und ihre Patienten auf dieses Angebot hinzuweisen. Zu finden sind die Videos hier: www.youtube.com -> BZÄK.“

Titelbild: Shutterstock/DenisProduction.com
Quelle: Bundeszahnärztekammer Alterszahnmedizin Prävention und Prophylaxe Politik

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