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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – April 2019

Die Pluszahnärzte und AllDent an Investoren verkauft

Die Zahnarztpraxisunternehmen AllDent (München) und Die Pluszahnärzte (Düsseldorf) haben den Eigentümer gewechselt. Wie aus den Berichten des Bundeskartellamts in Bonn zu den Laufenden Verfahren hervorgeht, wurde die von Dr. iur. Dr. med. dent. Ruben Stelzner (40) und seinem Bruder Dipl.-Ök. Dr. med. dent. Matthias Stelzner gegründete MZV-Kette zu 100 Prozent Mitte März 2019 an die Castik Capital S.à.r.l., Luxemburg veräußert. Das Bundeskartellamt hat die Freigabe dafür am 19. März 2019 erteilt. Ziel sei es, den Praxen weiteres Wachstum zu ermöglichen, die Stelzner-Brüder werden die Geschäfte weiterführen, so die Meldung der Castik Capital zum Erwerb.

AllDent betreibt insgesamt vier Zahnzentren – zwei in München und je eines in Frankfurt (Main) und in Stuttgart. Zum Unternehmen gehört auch die Dentotrade GmbH in München, ein auf Großorganisationen ausgerichtetes Handels- und Serviceunternehmen, dass auch Coachings und Fortbildungen für diese Zielgruppe anbietet.

Am 26. März 2019 erteilte das Bundeskartellamt die Freigabe für den am 27. März 2019 gemeldeten Verkauf der Unternehmensgruppe Die Pluszahnärzte an die KonfiDents GmbH. Die seit 25 Jahren aktive Gruppe betreibt vier Zahnarztpraxen in Düsseldorf – unter anderem am Flughafen und auf der Königsallee – sowie das Labor Die Pluszahntechniker. Die in Bocholt beheimatete KonfiDents GmbH mit dem schwedischen Investor Altor Equity Partners AB hat bereits Zahnarztpraxen als Partnerpraxen integriert – so die Praxen von Dr. Ralf Masur in Bad Wörishofen, Prof. Dr. Dr. Michael Stiller, Berlin, Dr. Ady Palti, Baden-Baden, oder das Kleinsmann Varzideh Dentalcenter in Bocholt. (Quelle: QN)

Weltärztebund wählt Montgomery zum Vorstandsvorsitzenden


Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (Foto: BÄK)

Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, wurde auf der Sitzung des Vorstandes des Weltärztebundes (World Medical Association, WMA) am 25. April 2019 in Santiago de Chile einstimmig für zwei Jahre zum Vorsitzenden gewählt. „Die globale Gesundheitsversorgung steht vor großen Herausforderungen, die das Engagement und die Zusammenarbeit der internationalen Ärzteschaft erfordern“, so Montgomery. Insbesondere mit der Überarbeitung des Internationalen Medizinethikkodex, der Frage der Impfung oder der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten stehen in den kommenden Jahren wichtige Themen auf der Agenda des Weltärztebundes.

Mit seinen 112 nationalen Mitgliedsverbänden ist der Weltärztebund eine starke Stimme der Ärztinnen und Ärzte weltweit. Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes hat die Aufgabe, die Organisation politisch und organisatorisch zu führen. Montgomery folgt in seiner neuen Funktion Dr. Ardis Dee Hoven aus den USA. Als seine Stellvertreterin wurde die Japanerin Dr. Mari Michinaga gewählt. Neuer Schatzmeister ist Dr. Ravindra Sitaram Wankhedkar vom indischen Ärzteverband. (Quelle: BÄK)

BVD-Vize Meldau zum Vizepräsidenten der ADDE gewählt


Andreas Meldau, Vizepräsident des BVD, ist nun auch Vizepräsident der ADDE. (Foto: BVD)

Bei der diesjährigen Hauptversammlung der Association of Dental Dealers in Europe (ADDE) am 27. April 2019 in Brüssel wurde Andreas Meldau, Vizepräsident des Bundesverbands Dentalhandel e.V., zum neuen Vizepräsidenten gewählt. Meldau folgt damit Dr. Maurizio Quaranta (ANCAD, Italien). „Ich freue mich über die Wahl zum Vizepräsidenten und die damit verbundenen Aufgaben. Gemeinsam mit meinen neuen Vorstandskollegen und unseren Mitgliedern möchte ich die Profilschärfung und Außenwirkung der ADDE weiter vorantreiben, um allen Interessen des Dentalhandels auf europäischer Ebene gerecht zu werden“, so Meldau nach der Wahl.

Neuer ADDE-Präsident ist Ed Attenborough (BDIA, Großbritannien) und damit Nachfolger von Dominique Deschietere, der die Geschicke der ADDE neun Jahre lang leitete. Jean Martin-Dondoz (Comident, Frankreich) und Dr. Pavel Smažík (Czechdent, Tschechien) wurden in ihren Vorstandsämtern bestätigt. (Quelle: BVD)

Patienteninformation zu Parodontitis aktualisiert

Die KZBV-Patienteninformation Nr. 3 „Parodontitis – Erkrankungen des Zahnhalteapparates vermeiden, erkennen, behandeln“ ist jetzt für Praxen und interessierte Öffentlichkeit in aktualisierter Neuauflage verfügbar. Auf der letzten Umschlagseite wurden einschlägige Schlüsselpublikationen wie die aktuelle Behandlungsrichtlinien, zum Bema und zur wissenschaftlichen Leitlinie aufgenommen. Der Inhalt der Publikation entspricht dem wissenschaftlichen Stand der aktuellen Leitlinien. Die Patienteninformation zu Parodontitis der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung laut KZBV die Broschüre mit der größten Nachfrage seitens der Praxen. Sie kann über den Webshop der KZBV bestellt oder als PDF-Datei kostenfrei heruntergeladen werden. (Quelle: KZBV)

Spahn wechselt beamteten Staatssekretär aus

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wechselt den beamteten Staatssekretär in seinem Ministerium aus. Lutz Stroppe (62), schon seit 2014 unter Spahns Vorgänger Hermann Gröhe (CDU) im Amt, wird zum 15. Mai 2019 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Ihm folgt Thomas Steffen (CDU), ehemaliger Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. Spahn kennt den 58-jährigen Steffen aus dem Finanzministerium, wo Spahn parlamentarischer Staatssekretär war. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt/QN)

AVZ verleiht „Johann Beckmann Preis“ für Verdienste um das Zahntechnikerhandwerk

Der Arbeitgeberverband Zahntechnik e. V. (AVZ), Berlin, wird auf seinem Unternehmertag am 6. und 7. September 2019 in Köngernheim den ersten „Johann–Beckmann-Preis“ verleihen. Ausgezeichnet wird eine Person des öffentlichen Lebens, aus Wissenschaft, Politik, Medien oder des Handwerks, die durch ihr Wirken das Berufsbild des Zahntechnikers außergewöhnlich oder nachhaltig positiv beeinflusst hat. Der AVZ verbindet den Preis mit Dank und Anerkennung im Geist des Namensgebers Professor Johann Beckmann.


Die Preisskulptur von Luise Kött-Gärtner. Foto: AVZ

Beckmann (1739 bis 1811) gilt als Begründer der technologischen Wissenschaft. Als Ökonomieprofessor an der Universität Göttingen entwickelte er Forschungstheorien mit ganzheitlichem Ansatz. Hierzu untersuchte er systematisch handwerkliche Tätigkeiten nach technischen Prinzipien, um die Herstellung durch den Einsatz von geeigneten Verfahren und Werkzeugen effizienter zu gestalten. Sein Anliegen war es, Akzeptanz für neue Wissenstheorien zu schaffen und Strukturen, die den Fortschritt behinderten, zu überwinden. Seine zunehmende Bekanntheit sorgte dafür, dass Studenten aus ganz Europa seine Vorlesungen in Göttingen besuchten, unter ihnen Alexander von Humboldt. (Quelle: AVZ)

GKV-SV will ehrenamtliche Vertreter im Verwaltungsrat halten

Der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung („Faire-Kassenwahl-Gesetz“) sieht vor, dass die ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber aus dem Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) entfernt werden sollen. Mit diesem Generalangriff auf Selbstverwaltung und Sozialpartnerschaft rüttelt das Bundesgesundheitsministerium an den Grundfesten des Gesundheitswesens, so der GKV-SV.

Auf seiner Sondersitzung am 24. April 2019 hat sich der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands als oberstes Entscheidungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung eingehend mit den geplanten Änderungen befasst und unter dem Titel „Generalangriff auf Selbstverwaltung und Sozialpartnerschaft“ eine Erklärung verabschiedet.


Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands (Foto: GKV-SV)

Zu Beginn der Sitzung erklärte Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter: „Sozialpartnerschaft ist für uns nicht bloß ein politisches Schlagwort, sondern im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes gelebter Alltag. Gemeinsam sorgen Arbeitgeber und Versicherte dafür, dass die Patientenperspektive ein starker Anker in der Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung bleibt. Die soziale Selbstverwaltung auszuhebeln hieße, gegen das Miteinander vonArbeitgebern und Versicherten zu arbeiten.“ (Quelle: GKV-SV)

Info zu Windows-Updates und Röntgengeräten von Vatech

Die Firma Orangedental (Biberach), unter anderem Händler für die Röntgengeräte der koreanischen Firma Vatech, weist darauf hin, dass es durch Softwareumstellungen bei Microsoft zu Schwierigkeiten kommen könne. Microsoft wird den Support von Windows 7 2020 einstellen und bringe dadurch viele Anwender älterer Vatech-Geräte in die schwierige Entscheidungssituation, eventuell auf Windows 10 umstellen zu müssen.

Bei der Entwicklung und Inverkehrbringung der Röntgengeräte seit 2007 sei Windows XP Stand der Technik gewesen. Seit 2007 habe die Firma Microsoft das Betriebssystem Windows durch neue Programmversionen (Windows Vista, Windows 7, Windows 8, Windows 10) und signifikante Programmupdates stark verändert und bedauerlicher Weise den technischen Support ihrerseits eingestellt. „An diese schnellen und signifikanten Änderungen des Betriebssystem Windows konnten die Entwickler der Röntgensysteme seiner Zeit nicht denken, wodurch heute leider ein erhöhter Aufwand zum Update eines Röntgensystems, welches ursprünglich für Windows XP konzipiert wurde, entsteht“, so Orangedental.

Bei den neueren Geräten sei man durch die Vereinfachung der Plattform in der Lage, in Zukunft die Röntgengeräte den jeweiligen Anforderungen entsprechend auf das aktuelle Betriebssystem updaten können. Der koreanische Hersteller bestätigte, dass zukünftige Updates der aktuellen Geräte ohne höheren finanziellen Aufwand ermöglicht werden.

Für die Anwender älterer Vatech-Geräte biete man als Alternative zum aufwendigen Update entsprechende Rückkauf-Aktionen oder Sonderangebote und schlage gerne individuelle Lösung vor, so Orangedental. (Quelle: Orangedental GmbH & Co. KG)

KBV: Mehrzahl der Arztpraxen Ende Juni an TI angeschlossen

Der Großteil der Arztpraxen wird nach Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Ende Juni 2019 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Die meisten Ärzte und Psychotherapeuten hätten die neue Technik bereits installiert beziehungsweise bestellt, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel in einem KV-on-Interview. „Wir gehen deshalb davon aus, dass der Termin 30. Juni von der Großzahl der Arztpraxen erreicht werden kann und damit ab dem 1. Juli auch die Telematikinfrastruktur flächendeckend ausgerollt ist.“ Kriedel bezog sich bei seiner Einschätzung auf erste Rückmeldungen aus den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).

Die ersten verlässlichen Zahlen wird es aus seiner Sicht voraussichtlich Anfang des dritten Quartals geben. Denn bis Ende Juni hätten die Ärzte Zeit beziehungsweise habe sich die Industrie verpflichtet, die Praxen bis dahin an die TI anzuschließen. (Quelle: KBV)

Mehr Netto für Arbeitnehmer – MIT will steuerfreie Sachbezüge erleichtern

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU Schleswig-Holstein will Arbeitnehmer bei der Nutzung von Sachbezügen besserstellen. Statt 44 Euro pro Monat sollen Arbeitnehmer künftig 600 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfreie Sachzuwendungen erhalten dürfen. Die bisherige Freigrenze soll darüber hinaus in einen Freibetrag umgewandelt werden, was das Risiko einer Steuerpflicht reduziert.

MIT-Landesvorsitzender Stefan Lange: „Angesichts der hohen Steuer- und Abgabenlast in Deutschland sind Sachbezüge eine einfache und unbürokratische Möglichkeit, Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto zu lassen. Das deutsche Sachbezugsmodell stellt einen Standortvorteil für Unternehmen im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte dar und muss gestärkt werden.” Die MIT begründet ihren Beschluss damit, dass die monatliche Freigrenze von 44 Euro in den vergangenen Jahren nicht an den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst worden sei. Die Umwandlung in einen jährlichen Freibetrag führe zu einer Vereinfachung der Regelung.

Kritik übt die MIT an aktuellen Planungen des SPD-geführten Bundesfinanzministeriums, aufladbare Prepaid-Karten ohne Bargeldauszahlung nicht mehr als Sachbezug zu werten, sondern nur noch Gutscheinkarten für einzelne Anbieter wie Handelshäuser oder Online-Händler zuzulassen. Betroffen wären davon derzeit mehr als 1,2 Millionen Beschäftigte. Vor allem der Mittelstand profitiere von den steuerfreien Prepaid-Karten und nutze diese zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, so die MIT. Langes Kritik: „Es kann nicht sein, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz diese attraktive Möglichkeit der Mitarbeiterbindung zusammenstreicht und am Ende daraus ein Konjunkturprogramm für Amazon wird.“ Amazon bietet mit rund 229 Millionen Produkten in Deutschland die breiteste Palette für solche Gutscheine an. (Quelle: MIT Schleswig-Holstein)

BZÄK Mitglied bei neuer Plattform zur Gesundheitspolitik

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist seit Anfang April 2019 Mitglied in der vom Bundesgesundheitsministerium neu gegründeten Plattform Global Health Hub Germany (GHHG). Dieses Netzwerk soll den Austausch in internationaler Gesundheitspolitik vereinfachen und unterschiedliche Akteure in diesem Politikbereich zusammenbringen. Die aktuellen Schwerpunktthemen sind Prävention von nicht-übertragbaren Krankheiten, der Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen sowie die Erforschung von digitalen Lösungen zur Verbesserung von Gesundheitsdienstleistungen weltweit. (Quelle: „Klartext“ der BZÄK)

GC International ernennt Dr. Kiyotaka Nakao zum Präsidenten und CEO

Die GC International AG mit Sitz im schweizerischen Luzern hat Dr. Kiyotaka Nakao offiziell zum Präsidenten und Chief Executive Officer (CEO) ernannt. Dr. Kiyotaka Nakao folgt auf Makoto Nakao, der das weltweit agierende Familienunternehmen 42 Jahre lang leitete und vor Kurzem seinen Rückzug in den Ruhestand bekanntgab.

Dr. Kiyotaka Nakao trat 2006 in die GC Corporation in Japan ein und war seither in verschiedenen Funktionen in der Forschung und Entwicklung und im internationalen Geschäft tätig. 2008 übernahm er die Funktion eines Direktors und 2012 wurde er zum Vize-Präsidenten ernannt. Seit 2013 ist er Präsident der GC Corporation.


Makoto Nakato (links) übergibt die Führung der GC International AG an Dr. Kiyotaka Nakao (Foto: GC)

Als Vorsitzender des Verwaltungsrats wird Makoto Nakao der GC International AG weiterhin zur Verfügung stehen, so das Unternehmen. Einen wesentlichen Anteil seiner Zeit werde er jedoch der „Foundation Nakao for Worldwide Oral Health“-Stiftung widmen, die mit Hilfe einer großzügigen Spende seiner Geschäftsanteile neu gegründet wurde. Die Stiftung fördert weltweit akademische Forschungen und klinische Studien zu Themen rund um die Zahngesundheit.

Der Erfolg des Familienunternehmens beruhe auf der Unternehmensphilosophie, welche auf die japanische Lehre des „Semui“ und „GC No Kokoro“ zurückgeht und uneigennütziges und zielgerichtetes Handeln voraussetzt und dem Gemeinwohl größeres Gewicht beimisst als kurzfristigen Wachstumszielen.

Die GC Corporation mit Sitz in Tokio ist einer der weltweit führenden Dentalanbieter und beschäftigt mehr als 3.200 Mitarbeiter an zahlreichen Standorten in Japan, USA, China, Indien und Europa. Seit einem knappen Jahrhundert widme sich das 1921 gegründete Unternehmen der Entwicklung und Herstellung von Dentalmaterialien und trage damit zur Verbesserung der Zahngesundheit in der Welt bei, heißt es. (Quelle: GC International AG)

Dr. Eßer neu im Präsidium – Zahnärzte stark in BFB-Gremien vertreten


Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzenderder KZBV (Foto: KZBV/Baumann)

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Freien Berufe e. V. (BFB) hat am 11. April 2019 Präsidium und Vorstand neu gewählt. Die Zahnmedizin ist dort stark vertreten: Prof. Dr. Christoph Benz, BZÄK-Vizepräsident, wurde ebenso wie ZA Thomas Schwierzy, Landesverband der Freien Berufe Brandenburg, als Vorstandsmitglied des BFB gewählt. Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, wurde als Nachfolger von BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel in das BFB-Präsidium gewählt. Engel war eine erneute Kandidatur satzungsrechtlich nicht möglich. (Quelle: BZÄK)

VdZÄ fordert Freigabe der Grippeschutzimpfung für alle ärztlichen Heilberufe


Priv.Doz. Dr. Dr. Christiane Gleissner (Foto: QTV)

Das aktuellste Projekt aus dem Hause Spahn, die Grippeschutzimpfung aus der ärztlichen Praxis in Apotheken zu verlagern, zieht deutliche Kritik der Zahnärztinnen auf sich. „Wir halten es für äußerst riskant, eine ärztliche Aufgabe an einen nichtärztlichen Beruf zu delegieren, der angesichts seiner Ausbildung weder fachlich noch organisatorisch die damit verbundenen Aufgaben und Auflagen erfüllen kann, dies auch noch in einem impfkritischen Land wie Deutschland“, sagt Priv.Doz. Dr. Dr. Christiane Gleissner, Vorstandsmitglied des Verbandes der ZahnÄrztinnen e.V. (VdZÄ). „Bevor das Impfen einem nichtärztlichen Beruf übertragen wird, sollten alle ärztlichen Heilberufe, also auch Zahnärzte, Impfungen anbieten und durchführen dürfen. Sowohl Ärzte als auch Zahnärzte wissen, welche Relevanz eine ärztliche Anamnese im Vorfeld einer Behandlung hat – und auch die Grippeschutzimpfung ist eine solche. Wenn der Kreis derjenigen, die Impfungen ausführen dürfen, erweitert werden soll, um mehr Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, dann auf Zahnärzte und eben nicht auf Apotheker. Mit dem Bonusheft besteht für erwachsene Patienten ein starker Anreiz, einmal jährlich einen Zahnarzt aufzusuchen. Dies bietet die perfekte Gelegenheit, mit dem Patienten das Thema Grippeschutzimpfung anzusprechen und diese als Ergänzung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung durchzuführen.“


Dr. Anke Klas (Foto: Regnery Hillesheim/Eifel)

Warum ausgerechnet Apothekern die Aufgabe der Grippeimpfung übertragen werden solle und diese sich dafür offen zeigten, könne sie nicht nachvollziehen, ergänzt die Präsidentin des VdZÄ, Dr. Anke Klas. Wie sehr viele Rückmeldungen aus dem Kreis der Kolleginnen zeigten, seien es gerade die Apotheker, die in der Regel peinlich genau auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Zuständigkeiten achteten, die mit einer zahnärztlichen Approbation verbunden sind. Klas: „Diese werden sogar so eng ausgelegt, dass ich als Zahnärztin nicht einmal für den Eigenbedarf die ‚Pille‘ verschreiben darf. Sollte das Gesetz so kommen wie von Spahn geplant, fordere ich gleiches Recht für alle: Dann möchte ich sowohl Impfungen vornehmen als auch als Zahnärztin meinen Patientinnen und Patienten alle notwendigen Medikamente verschreiben und an diese abgeben dürfen.“ (Quelle: VdZÄ)

Ärztestreik: neues Angebot der Arbeitgeber

Nachdem viele Klinikärzte dem Aufruf des Marburger Bunds gefolgt waren und es in vielen Städten Warnstreiks der Ärzte an kommunalen Kliniken gab, liegt nun ein Angebot der Arbeitgeberseite vor. Der Marburger Bund fordert neben einer dauerhaften Absicherung der Tarifverträge eine deutliche Entlastung der rund 55.000 Klinikärzte von Bereitschaftsdiensten und eine Gehaltserhöhung – die bislang von Arbeitgeberseite angebotenen 5,4 Prozent wurden nicht akzeptiert. Jetzt ist die geforderte dauerhafte Absicherung der Tarifverträge angeboten worden. Mit dem neuen Angebot könnten beide Seiten nun zügig an den Verhandlungstisch zurückkehren. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

Bundesrat verabschiedet TSVG

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist von Bundesrat in seiner Sitzung am 12. April 2019 ebenfalls verabschiedet worden und kann nun zum 1. Mai 2019 in Kraft treten. Das Mega-Gesetz enthält unter anderem Regelungen, mit denen Ärzte mehr Sprechstundenzeiten anbieten müssen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung übernimmt die Koordination für die ärztlichen Inhalte der für die Kassen vorgeschriebenen Elektronischen Patientenakte, das Bundesministerium für Gesundheit wird mit 51 Prozent Mehrheitsgesellschafter der Telemaitik-Betreibergesellschaft Gematik. Außerdem wird die strenge Degression in der vertragsärztlichen Versorgung abgeschafft.

Für die Zahnärzte neu sind die Mehrkostenfähigkeit von KfO-Behandlungen und ein höherer Bonus bei den ZE-Festzuschüssen und eine Kulanzregelung für Patienten, deren Bonusheft eine Unterbrechung aufweist. Aus standespolitiischer Sicht der größte Erfolg ist die Begrenzung des Anteils der von Krankenhäusern (in der Regel von Fremdinvestoren) gegründeten zahnmedizinschen Versorgungszentren (Z-MVZ) in Abhängigekeit vom regionalen Versorgungsgrad. (Quelle: QN)

Filippo Graziani ist neuer EFP-Präsident

Die European Federation of Periodontology hat eine neue Führungsspitze: Prof. Anton Sculean, Bern, übergab das Amt des Präsidenten an Prof. Filippo Graziani, Pisa. Auf der Generalversammlung in Bern Ende März schied auch Generalsekretär Iain Chapple (Birmingham) nach drei Jahren aus, seine Aufgabe übernimmt nun Nicola West (Bristol, GB). Prof. Jörg Meyle, Leipzig, war sechs Jahre lang Schatzmeister der EFP – diese Aufgabe übernimmt nun Monique Danser (ACTA, Amsterdam), die unter anderem die EuroPerio 2018 mit organisiert hatte.

In Bern wurden sieben neue Mitgliedsgesellschaften in der EFP willkommen geheißen – damit gibt es jetzt 26 Vollmitglieder, fünf assoziierte Mitglieder und sechs internationale assoziierte Mitglieder.

Der neue EFP-Präsident Filippo Graziani erklärte: „Wir verlassen Bern größer und stärker als je zuvor, dank der Arbeit, die Iain Chapple und meine Vorgänger als Präsident, darunter Anton Sculean, Gernot Wimmer und Juan Blanco, in den letzten Jahren geleistet haben.“ (Quelle: EFP)

Fortbildungspunkte: Stichtag 30. Juni 2019

Wer schon zur Einführung der verpflichtenden Fortbildung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte am 1. Juli 2004 vertrags(zahn)ärztlich tätig war, muss bis zum 30. Juni 2019 seiner zuständigen Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung melden, dass er im zurückliegenden Fünf-Jahres-Zyklus seine gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungspunkte erworben hat. Zahnärzte müssen 125 Fortbildungspunkte erbringen, Ärzte sogar 250. Fehlt der Nachweis, drohen Konsequenzen in Form von Honorarkürzungen bis hin zum Verlust der Zulassung. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilt, ist seit Einführung der Nachweispflicht in das Sozialgesetzbuch 2004 etwa 150 Ärzten beziehungsweise Psychotherapeuten die Zulassung oder – sofern es sich um Krankenhausärzte handelte – die Ermächtigung zur ambulanten Behandlung gesetzlich Versicherter entzogen worden, weil sie ihrer Fortbildungspflicht auch nach einer Nachholfrist nicht entsprochen haben. (Quelle: QN)

MDK setzt sich für Qualität in Gesundheit und Pflege ein

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat im vergangenen Jahr bundesweit rund 5,7 Millionen sozialmedizinische Stellungnahmen und Gutachten für die gesetzliche Krankenversicherung und rund 2,5 Millionen für die Pflegeversicherung erstellt. Große Zuwächse gab es bei den Krankenhausabrechnungsprüfungen und in der Pflegebegutachtung. Die MDK bereiten sich auf die Umsetzung der neuen MDK-Qualitätsprüfung in Pflegeheimen ab November vor.

Mehr als 1,1 Millionen Mal beantworteten die MDK-Gutachterinnen und -Gutachter Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, 626.000 Mal zu Vorsorge und Rehabilitation sowie 316.000 Mal zu Hilfsmitteln. Knapp 340.000 Mal nahmen die Gutachter zu ambulanten Leistungen Stellung. Im Vordergrund der sozialmedizinischen Begutachtung steht die Frage, ob eine Leistung im Einzelfall medizinisch notwendig und von der Solidargemeinschaft zu tragen ist. „Der MDK stellt mit seiner unabhängigen Begutachtung und Beratung sicher, dass die Leistungen nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen“, sagt Dr. Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des MDK Sachsen bei der Vorstellung der Zahlen am 11. April 2019 in Berlin.

Neue Pflegebegutachtung: Die Aufgaben der Medizinischen Dienste wachsen auch im Bereich der Pflegeversicherung weiter. Allein zwei Millionen Versicherte begutachtete der MDK zur Feststellung des Grads der Pflegebedürftigkeit. Positiv wirkte sich dabei die neue Pflegebegutachtung aus. „Seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 erhalten viel mehr pflegebedürftige Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie profitieren davon, dass die Pflegebedürftigkeit in allen wesentlichen Lebensbereichen abgebildet wird“, erläutert Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Die jährlichen Versichertenbefragungen belegen ebenfalls die hohe Zufriedenheit mit der Begutachtung. So gaben knapp 88 Prozent der Befragten an, dass sie mit der Pflegebegutachtung insgesamt zufrieden sind. (Quelle: MDK/MDS)

Neustart für das Berliner Institut für Gesundheitsforschung

Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG) wird wissenschaftlich in die Charité integriert. Die wirtschaftliche Autonomie des BIG wird zugleich gewahrt. Die Zusammenarbeit mit dem Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin wird im Rahmen einer privilegierten Partnerschaft fortgeführt. Zur weiteren Stärkung der translationalen Forschung sollen künftig auch deutschlandweit Projekte durch das BIG gefördert werden. Auf den entsprechenden Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung haben sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, verständigt. Damit soll ein struktureller Neustart und eine inhaltliche Weiterentwicklung des BIG ermöglicht werden.

„Patientinnen und Patienten sollen schnell von medizinischen Innovationen profitieren. Das ist die translationale Mission des BIG. Die Integration des BIG in die Charité bietet die Voraussetzungen dafür, dass das BIG diese Aufgabe gut erfüllen kann. Wir schaffen damit eine Win-win-Situation: Das BIG ist nah dran an der klinischen Praxis der Charité, die wiederum profitiert von der Nähe zur Spitzenforschung des BIG“, sagte Karliczek. Gleichzeitig würden die Entscheidungsautonomie und wirtschaftlichen Unabhängigkeit des BIG von der Charité und damit die Interessen des Bundes im Rahmen seiner Bundesförderung gewahrt. (Quelle: BMBF)

„Digitale Medizin als zusätzlicher, sektorenübergreifender Versorgungsbereich“

Der BVMed – Bundesverband Medizintechnologie, der Verband der Medizinproduktehersteller – spricht sich zur Messe „DMEA – Connecting Digital Health“ für neue Zugangswege für digitale und telemedizinische Versorgungsangebote aus und schlägt die Einführung eines zusätzlichen, sektorenübergreifenden Versorgungsbereichs „Digitale Medizin“ vor. „Um den Patienten und Versicherten den Zugang zu den digitalen Lösungen zu ermöglichen, ist ein adäquater Rahmen erforderlich, der den Besonderheiten von Digital Health Rechnung trägt. Die bisherigen Erfahrungen, beispielsweise mit dem Telemonitoring in der Herzmedizin, zeigen, dass die bestehenden Instrumente dafür untauglich sind“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll zur DMEA, die vom 9. bis 11. April 2019 in Berlin stattfindet. „Das anstehende E-Health II-Gesetz wäre eine gute Gelegenheit, um an dieser Stelle konkrete Fortschritte zu erzielen“, so Möll. (Quelle: BVMed)

Die EU muss dem Patienten dienen, nicht allein dem Binnenmarkt

Die Bedürfnisse der Patienten im Blick behalten und mehr Subsidiarität wagen – das sind die zentralen gesundheitspolitischen Forderungen, die Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem gemeinsamen Positionspapier an das künftige Europäische Parlament und die neue EU-Kommission formulieren.

„Europa steht vor einer Schicksalswahl. Es geht darum, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU zurückzugewinnen“, sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer. Das könne aber nicht gelingen, wenn Brüssel weiter in die gesundheitspolitischen Kompetenzen der Mitgliedsstaaten eingreife, um seinen marktwirtschaftlich motivierten Liberalisierungskurs voranzutreiben. „Wir brauchen ein starkes europäisches Parlament und eine Kommission, der das Wohlergehen der Menschen mehr am Herzen liegt, als Konzernbilanzen.“


Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV (Quelle KBV, lopata/axentis.de)

„Bei allen gesundheitspolitischen Vorhaben müssen die europäischen Institutionen, also Parlament, Rat und Kommission, die Individualität der Gesundheitsversorgung der Mitgliedstaaten berücksichtigen“,  erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Im Sinne der Akzeptanz von Beschlüssen und Maßnahmen aus Brüssel ist es unverzichtbar, den Besonderheiten der Mitgliedsländer gerade im Sozial- und Gesundheitswesen ausreichend Rechnung zu tragen. Denn diese werden von den Bürgerinnen und Bürgern sehr geschätzt. So zeigen beispielsweise alle Studien, dass die Menschen in Deutschland mit ihrem Gesundheitswesen insgesamt sehr zufrieden sind.“

Ein Schwerpunkt des Positionspapiers liegt auf der grenzüberschreitenden Mobilität von Ärztinnen und Ärzten. So sei durch geeignete Prüfungen zu garantieren, dass ausländische Ärzte die notwendigen Sprachkenntnisse mitbringen. Ärztemigration dürfe nicht zu Lasten der Gesundheitssysteme in den Herkunftsstaaten gehen. BÄK und KBV erinnern daran, dass zum Patientenschutz auch ein sicheres Arbeitsumfeld für Ärztinnen und Ärzte gehöre, das sie vor übermäßiger Arbeitsbelastung schützt.

Beim Ausbau interoperabler europäischer e-Health-Systeme müssen nach Auffassung der Ärzteschaft der Schutz und die Sicherheit von Patientendaten eine zentrale Rolle spielen. Zudem sei darauf zu achten, dass der Aufwand bei Einführung neuer digitaler Anwendungen im Verhältnis zu deren praktischem Nutzen stehe. (Quelle: BÄK)

BMG gründet Expertengremium für E-Health

Mit einem „Health Innovation Hub“ will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn neue digitale Technologien schneller auf ihre Eignung für den Gesundheitsbereich prüfen lassen und neue Ideen generieren.

Spahn erklärte dazu: „Die rasanten Fortschritte in der Digitalisierung bieten große Chancen für Patientinnen und Patienten. Die müssen wir nutzen, um das Gesundheitssystem für die Zukunft fit zu machen. Dafür braucht das Ministerium einen Brückenkopf in die Digital-Szene. Wir wollen bahnbrechende Technologien schneller erkennen und besser bewerten können. Und wir wollen ansprechbar sein für die Innovatoren der Szene. Mein Ziel ist, die digitale Revolution zu nutzen und zu gestalten, aber nicht zu erleiden.“

Elf Experten sollen das Ministerium beraten, aber unabhängig agieren. Spahn hat die neue Einheit unter dem Namen „Health Innovation Hub – Gesundheit neu denken“ eingerichtet. Träger des Hubs ist die BWI GmbH, ein IT-Dienstleister des Bundes, der auch für das Verteidigungsministerium arbeitet. Das Projekt ist angelegt auf drei Jahre.

Geleitet wird das Team von Professor Jörg Debatin, dem ehemaligen Chef des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf, der die Klinik konsequent auf digital umstellte. „2011 wechselte Debatin als Vice-President zu GE Healthcare. In den Hub bringt er also auch die internationale Expertise aus einem Großkonzern ein“, so die Meldung des BMG. Bislang sind vier Stellen besetzt. Weitere Ausschreibungen laufen. Sitz des Hubs ist ein Co-Working-Space in der Torstraße, in unmittelbarer Nähe zum Ministerium. Die offizielle Eröffnung erfolgt am 11. April. (Quelle: BMG)

Gematik: Zwei Drittel haben bestellt

Etwa zwei Drittel der Arzt- und Zahnarztpraxen haben inzwischen die Komponenten für die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) bestellt. Bei den Anbietern aus der Industrie seien zum Stichtag 31. März 2019 insgesamt 100.000 Bestellungen eingegangen, berichtete der Geschäftsführer der TI-Betreibergesellschaft Gematik, Alexander Beyer, am 3. April 2019 in Berlin. Bis zum 30. Juni würden weitere 40.000 Praxen an die TI angebunden, insgesamt wären das dann 100.000 Praxen.

Es gebe etwa 50.000 bis 60.000 Praxen, die bislang keine Komponenten bestellt hätten und damit zum großen Teil bis Ende Juni auch nicht angebunden sein würden. Darunter seien neben TI-Verweigerern oder Praxisabgebern, die eine Anbindung für sich nicht mehr als sinnvoll erachten, auch Laborärzte, für die eine Anbindung wegen der bislang einzigen Anwendung Versichertenstammdatenmanagement noch uninteressant erscheine, weil sie in der Regel keinen Patientenkontakt hätten. Während die TI-Anbindung im ambulanten Bereich vorankommt, steht sie bei Kliniken etc. sei noch ganz am Anfang, da es hier noch gar keine Konnektoren gibt.

Beyer erwartet zudem mit der neuen Gesellschafterstruktur – das Bundesministerium für Gesundheit wird mit Inkrafttreten des TSVG mit 51 Prozent Mehrheitsgesellschafter der Gematik – eine neue und stärkere Dynamik für die Gesundheitstelematik und neue Anwendungen. (Quelle: Ärzte Zeitung/Deutsches Ärzteblatt)

BSG hat am 3. April über Zulassungsentzug entschieden

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Mittwoch, 3. April, darüber entschieden, ob die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen einem Zahnarzt die Kassenzulassung wegen Fehlverhaltens entziehen darf, obwohl es gegen ihn kein Urteil gibt. Das Gericht bejahte das: Es liege ein grober Verstoß gegen seine vertragszahnärztlichen Pflichten vor, und der Zulassungsausschuss dürfe auf Erkenntnisse im Zusammenhang mit Ermittlungen zurückgreifen, auch wenn es kein Urteil gibt (hier ein ausführlichen Bericht des BSG).

Der Zahnarzt hatte jahrelang seine Mitarbeiterinnen heimlich in der Umkleide und auch in der Dusche der Praxis gefilmt. Diese hatten gegen ihn geklagt – das Verfahren endete aber mit einem Vergleich, die Mitarbeiterinnen zogen ihre Strafanzeigen zurück. Der Zulassungsausschuss entzog dem Zahnarzt aufgrund seines Fehlverhaltens die Kassenzulassung, dieser ging dagegen rechtlich vor dem Sozialgericht Gotha und dem Thüringer Landessozialgericht vor. Nun musste das BSG in der Sache entscheiden. (Quelle: BSG/Ärzte Zeitung)

Europarat beschließt Leitlinie zum Schutz von Gesundheitsdaten

Der Europarat – ein Zusammenschluss von 47 Staaten – hat am 2. Aril eine Leitlinie zum Schutz von Gesundheitsdaten in Praxen und Kliniken verabschiedet. Angesichts „der zunehmenden Digitalisierung des Berufsstandes und insbesondere der Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gesundheitsversorgung und -prävention“ sei ein strikter Datenschutz nötig. In der Leitlinie wird hervorgehoben, dass Gesundheitsdaten ein besonders schutzwürdiges Gut sind, die nur erhoben werden dürfen, wenn es wirklich notwendig ist, und mit den jeweils aktuellsten technischen Maßnahmen geschützt werden müssen. Klargestellt ist auch der Zugriff auf Daten zum Beispiel aus präventiv erhobenen genetischen Tests – weder Versicherungen noch Arbeitgeben haben danach ein Recht darauf, diese Daten einsehen zu dürfen. Die Vorgaben müssen nun in nationales Recht überführt werden. (Quelle: Europarat)

BÄK begrüßt BGH-Urteil: Lebensverlängerung ist kein Schaden

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass es für einen Arzt keine „Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung“ gibt (BGH, Urteil vom 2.April 2019, Az.:VI ZR 13/18). Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery begrüßt dieses Urteil.

„Die Erhaltung menschlichen Lebens stellt keinen Schaden dar. Diese Klarstellung des Bundesgerichtshofs ist für uns als Ärzte wichtig und sie ist auch richtig. Denn es gibt kein lebensunwertes Leben, das als Schaden qualifiziert werden kann, sondern nur die individuelle Entscheidung von Patienten, beziehungsweise ihres Vertreters, bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen“, so Montgomery. Ärzte müssten gemeinsam mit ihren Patienten existentielle Entscheidungen treffen. Dazu gehörten auch Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen. „Die Indikationsstellung hängt maßgeblich vom Willen des Patienten ab. Jeder Patient kann dabei für sich individuelle Grenzen ziehen. Er kann entscheiden, welche Maßnahmen er möchte und welche er ablehnt. Mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hat er die Möglichkeit, für die Zukunft vorzusorgen. Besonders schwierig wird es für Ärzte, wenn der Wille des Patienten nicht bekannt ist und letztlich andere für ihn entscheiden müssen“, so Montgomery.

„Könnte verlängertes Leben als Schaden qualifiziert werden, so müsste faktisch losgelöst vom Willen des Patienten darüber entschieden werden, wann ein Leben noch lebenswert ist und wann es einen Schaden darstellt. Das ist keine humane Herangehensweise. Für niemanden – erst recht nicht für Ärzte.“ (Quelle: BÄK)

Ein Zahnarzt, 1.148 Einwohner

In Deutschland kommen auf eine behandelnd tätige Zahnärztin beziehungsweise einen behandelnd tätigen Zahnarzt Ende des Jahres 2017 1.148 Einwohner. Damit liegt Deutschland im deutschsprachigen Raum bei der Zahnarztdichte an der Spitze – in Österreich sind es 1.915 Einwohner pro Zahnarzt, in der Schweiz 1.745. Mit 70 Prozent hat Deutschland auch den höchsten Anteil an Kassenfinanzierung der zahnärztlichen Leistungen (Österreich 47 Prozent, Schweiz 6 Prozent). Ebenfalls an der Spitze ist Deutschland beim Zahlenverhältnis Zahnarzt zu Zahntechniker: Auf einen Zahnarzt kommt in Deutschland ein Zahntechniker. (Quelle: Jahrbuch 2018 der KZBV/Quintessence News).

GOZ-Punktwert nicht mehr angepasst seit 30 Jahren und 3 Monaten


GOZ-Kostenindex (Quelle: BZÄK)

Der Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wurde vom Gesetzgeber zuletzt 1988 festgesetzt – auf elf Deutsche Pfennige. Das ist bis heute so geblieben. Nach Mauerfall und Einführung des Euro wurde lediglich die Währung geändert. Auch bei der GOZ-Novellierung zum 1. Januar 2012 blieb der Punktwert trotz aller Bemühungen und Forderungen der Zahnärzte unverändert. Und das, obwohl sich seit 1988 die Dienstleistungspreise stark verändert haben. Das beanstandet die BZÄK seit Jahren. Die Zeit der Nichtanpassung des GOZ-Punktwertes beträgt aktuell schon 30 Jahre und 3 Monate. (Quelle: BZÄK)

Auch kurz vor dem Ruhestand ist TI-Anbindung Pflicht

Auch Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten kurz vor dem Ruhestand müssen ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur anbinden. Sie sind ebenso verpflichtet, das Versichertenstammdatenmanagement durchzuführen – andernfalls drohen spätestens ab Juli 2019 Sanktionen. Eine Übergangsregelung sieht das Gesetz nicht vor. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung hin und gibt Informationen für Praxisabgeber.

Die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) werden in Form der Erstausstattungs- und TI-Startpauschale unabhängig davon erstattet, wie lange eine Praxis noch in Betrieb ist. Die Betriebskostenpauschalen werden so lange ausgezahlt, wie die Praxis noch in Betrieb ist. Vor allem Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits wissen, dass sie ihre Praxis in Kürze abgeben oder schließen werden, sollten vorab die Vertragslaufzeiten prüfen und bei Bedarf kürzere Laufzeiten mit dem Anbieter vereinbaren, so die KBV.

Nicht nur für das Bundle mit den einzelnen technischen Komponenten gebe es langfristige Verträge für den Betrieb und die Wartung. „Auch Verträge für den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) haben unterschiedliche, teils sehr lange Laufzeiten. Die Verträge sollten daher in jedem Fall einen Passus zum Sonderkündigungsrecht bei Praxisaufgabe beinhalten“, so die Empfehlung. (Quelle: KBV)

BZÄK zu EU-Initiativen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Im Rahmen der ihr zustehenden Kompetenzen setzt die Europäische Union auf eine stärkere Verbreitung elektronischer (eHealth) sowie mobiler (mHealth) Gesundheitsdienste. Dabei will die EU in drei Bereichen besonders aktiv werden: So sollen die Bürger überall in der EU einen sicheren Zugang zu einer vollständigen elektronischen Akte mit ihren Gesundheitsdaten haben. Weiter soll unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften der Austausch von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken verbessert werden. Und schließlich will man die Entwicklung und Verwendung digitaler Hilfsmittel (zum Beispiel Apps) fördern. Dazu hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Forderungen aufgestellt.

  • Die BZÄK fordert die Digitalisierung im Gesundheitswesen ausschließlich zum Nutzen der Patienten zu gestalten.
  • Die Digitalisierung sollte zu einer verbesserten und bürokratiearmen Versorgung führen.
  • Die in Deutschland geltenden hohen Standards zum Schutz der Privatsphäre dürfen nicht geschmälert werden.
  • Gesundheitsdaten dürfen keine kommerziellen Waren werden. Der Missbrauch von Gesundheitsdaten muss verhindert werden.
  • Der Prozess einer sicheren Vernetzung und Digitalisierung muss auch für kleinere Praxen bewältigbar bleiben. (Quelle: BZÄK)

Kettenbach Dental mit neuem, integriertem Auftritt

Mit einem neuen Auftritt präsentiert sich Kettenbach (Eschenburg) seit der Internationalen Dental-Schau. Das Unternehmen, das seit Jahrzehnten vor allem mit Erfindungen und Produktinnovationen für die Zahnmedizin In den beiden Bereichen Abformung und Restauration bekannt und geschätzt ist, rückt das in der neuen Kommunikation in den Mittelpunkt: aus Kettenbach wird Kettenbach Dental. „Pünktlich zum 75-jährigen Firmenjubiläum in 2019 macht der neue Auftritt Kettenbach Dental damit so unverwechselbar wie die Produkte selbst“, so das Unternehmen.

Die Markenprodukte „Made in Germany“ seien seit vielen Jahren international bekannt und geschätzt. Die neue Kommunikation verbinde deshalb die Innovationskraft von Kettenbach Dental mit den Leistungsversprechen der Produkte – getragen von dem konzeptionellen Kunstgriff, das Firmenlogo zum Bestandteil der Slogans zu machen, heißt es. Gabriele Jachnow, Marketingleiterin Kettenbach Dental: „Wir freuen uns, dass unsere neue Kommunikation die Ergebnisse einer langen Strategieentwicklung so genial umsetzt. Ob Anzeige, Webseite oder Produktbroschüre, jedes Mal gehen Unternehmenskompetenz und Produktleistung eine überzeugende Fusion ein.“

In Augenschein nehmen konnte die Fachwelt den neuen Auftritt erstmals im März bei der IDS 2019 in Köln. Die zahnmedizinische Leitmesse bildete für Kettenbach Dental den großformatigen Auftakt für seine neue Art der Kommunikation. Im Fokus stand hier mit der Neuproduktvorstellung von Visalys CemCore wieder eine echte Marktneuheit mit Innovationspotential. (Quelle: Kettenbach Dental)

Quelle: Quintessence News Nachrichten Unternehmen Dentallabor Telematikinfrastruktur Politik Wirtschaft Menschen IDS

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