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Aktuelle Informationen aus der (dentalen) Welt – August 2018

MDR: BVMed fordert Politik zum Handeln auf

Die Übergangsfrist für die im Mai 2017 in Kraft getretene neue Medical Device Regulation (MDR) geht 2020 zuende, und noch immer sind wichtige Fragen nicht geklärt. Das gefährde den Zugang von Medizinern und Patienten zu neuen Medizinprodukten, verzögere den Einsatz von Innovationen in den der Therapie und gefährde die Existenz vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen, die aufgrund der hohen bürokratischen Belastungen schon für bestehende Produkte und der noch immer nicht geklärten offenen Fragen in der Umsetzung der MDR besonders belastet würden. Darauf weist der Bundesverband Medizinprodukte (BVMed) aktuell erneut hin.

Es sei absehbar, dass auch viele bereits am Markt etablierte Produkte neu bewertet und höher klassifiziert werden müssten. „Zum jetzigen Zeitpunkt scheint eine erfolgreiche Umsetzung und Implementierung der MDR jedoch weit entfernt. Trotz der Bemühungen des „Nationalen Arbeitskreises zur Implementierung der MDR“ (NAKI) sind viele nationale Rechtsakte zur Präzisierung und Steuerung der MDR weiterhin nicht erlassen worden. Mit Blick auf die zahlreichen Herausforderungen könnte dies zu erheblichen Engpässen in der Patientenversorgung führen“, so der BVMed. Er fordert die nationale Politik auf, die fehlenden Regelungen rasch zu treffen und die Unternehmen bei der Umsetzung der MDR zu unterstützen, um die Versorgung der Patienten mit qualitativ hochwertigen, sicheren und innovativen Medizinprodukten sicherzustellen. (Quelle: BVMed)

Lesen Sie auch das Interview mit dem Geschäftsführer des Verbands der Deutschen Dental-Industrie (VDDI) zur MDR und den Auswirkungen auf den Dentalbereich.

Zahnmediziner und Mediziner als Berufseinsteiger am besten bezahlt

Mit einen abgeschlossenen Medizin- oder Zahnmedizinstudium verdient man als Berufseinsteiger in der Privatwirtschaft am besten von allen Berufsanfängern. Das geht zumindest aus den Zahlen des Jobportals Stepstone hervor (Stepstone Gehaltsreport für Absolventen 2018/19). Danach verdienten junge Ärzte oder Zahnärzte im Schnitt 52.668 Euro brutto jährlich, gefolgt von Naturwissenschaftlern mit 48.812 Euro und Wirtschaftsingenieuren mit 48.696 Euro. Außerdem gilt: Je größer das Unternehmen, desto höher die Gehälter (inklusive Zusatzleistungen). Auch gibt es regional große Unterschiede, die höchsten Gehälter werden in den alten Bundesländern gezahlt, vor allem in Baden-Württemberg. Ein Master-Abschluss bringt ein deutliches Plus beim Einstiegsgehalt. Frauen bekommen in allen Berufsfeldern ein geringeres Einstiegsgehalt – da der Bericht nicht spezifiziert, in welchen Berufsbereichen/Aufgaben die Berufsanfänger tätig sind, geht aus den Zahlen nicht hervor, ob dies daran liegt, dass sie mit prinzipiell geringer dotierten Aufgaben einsteigen, oder ob sie für gleichartige Aufgaben schlechter bezahlt werden. (Quelle: Stepstone)

FVDZ: Großinvestoren stoppen

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) erteilt den Aussagen zu den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Referentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eine klare Absage. Man würdige zwar das Bestreben des Bundesgesundheitsministeriums, das Eindringen von berufsfremden Investoren im ambulanten medizinischen Sektor zu erschweren und zu unterbinden. Für den Bereich der Zahnmedizin habe dies jedoch keinen Effekt.

„Über den Aufkauf finanzschwacher Krankenhäuser ist es für Finanzinvestoren wie Private-Equity-Gesellschaften weiterhin möglich und bekanntermaßen ausgesprochen attraktiv geworden, rein zahnärztliche MVZ zu gründen, zu betreiben und zu MVZ-Ketten auszubauen. Damit wird der Grundsatz ausgehebelt, dass nur Zahnärzte eine Zahnarztpraxis betreiben dürfen“, heißt es.

Bereichsausnahme für die Zahnmedizin

Diese Entwicklung sehe der Freie Verband mit großer Sorge. Deswegen reklamiere man eine Bereichsausnahme für den zahnmedizinischen Bereich: Wie schon in den Jahren vor 2015 soll es Gründungen von MVZ, an denen Zahnarztpraxen beteiligt sind, nur fachübergreifend mit unterschiedlichen Arztgruppen geben. Kapitalinvestoren darf es grundsätzlich nicht erlaubt sein, MVZ zu gründen, auch nicht durch Umgehungstatbestände wie den Aufkauf von Krankenhäusern.

Ohne klares Verbot weiter Schlupflöcher

„Wenn kein klares Gründungsverbot für Großinvestoren ausgesprochen wird, werden diese immer Schlupflöcher finden, Praxisketten zu installieren“, so Harald Schrader, Bundesvorsitzender des FVDZ. „Falls diese Entwicklung nicht gestoppt wird, gerät ein seit Jahrzehnten gut austariertes zahnärztliches Versorgungssystem in eine gefährliche Schieflage und bedroht damit auch die flächendeckende, hochqualitative und wohnortnahe Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung“, erklärte Schrader.

Infos der KZBV zur EU-Quecksilberverordnung und Amalgam

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) stellt neue Informationen für Patienten zum Thema Amalgam und EU-Quecksilberverordnung zur Verfügung. Die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat dazu einen Katalog mit wichtigen Fragen und Antworten erarbeitet, um Patienten über die neuen Vorgaben, Ausnahmen von diesen Vorgaben und Behandlungsmöglichkeiten bei Zahnfüllungen zu informieren. Die Auflistung gibt unter anderem Auskunft darüber, welche Alternativen zu Dentalamalgam in der Füllungstherapie verfügbar sind und welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen übernehmen. Sie kann – ebenso wie die aktualisierte KZBV-Patienteninformation „Zahnfüllungen – Was Sie als Patient wissen sollten“ – unter www.kzbv.de/eu-quecksilberverordnung und www.kzbv.de heruntergeladen oder bestellt werden.

Hintergrund: Seit dem 1. Juli 2018 gilt die EU-Quecksilberverordnung. Danach darf Dentalamalgam nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden. Für die Behandlung der genannten Patientinnen und Patienten muss regelmäßig ein alternatives plastisches Füllungsmaterial gewählt werden, das dauerhaft haltbar und erprobt ist und dem Stand der Wissenschaft entspricht. (Quelle: KZBV)

Ärzte und Kassen einigen sich auf Honorar für 2019

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen haben sich in den Honorarverhandlungen für 2019 am 21. August 2018 geeinigt. Insgesamt sollen die beschlossenen Veränderungen etwa ein Volumen von 620 Millionen Euro erreichen. Zum einen konnte beim Orientierungswert eine Steigerung um rund 1,6 Prozent verhandelt werden, das sei in etwa der Inflationsausgleich, so der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen in einem Videostatement zum Verhandlungsergebnis. Hinzu kämen noch etwa 0,3 Prozent aus der Veränderungsrate der Morbidität, die im Bewertungsausschuss aber noch ermittelt werden müsse.

Höhere Praxiskosten durch DSGVO und Hygiene anerkannt

Zudem hätten die Kassen eine Kostensteigerung in den Praxen durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Hygienevorschriften grundsätzlich akzeptiert. Die von der KBV dazu vorgelegten Zahlen seien allerdings nicht so übernommen worden, vielmehr müsse sich der Bewertungsausschuss damit noch befassen und Zahlen ermitteln, die aber definitiv in die Vergütung der Ärzte einfließen sollen, so Gassen, das sei so beschlossen worden. (Quelle: KVon Videostatement Dr. Andreas Gassen)

So finden Patienten einen geeigneten Zahnarzt

Mehr als eine Million Zahnimplantate setzen Zahnärzte in Deutschland pro Jahr. Bereits in der Ausbildung, aber vor allen Dingen durch umfangreiche Fortbildungen qualifiziert sich der Zahnarzt für die Anwendung dieses Spezialgebiets. Patienten sollten bei der Wahl des Zahnarztes auf Zertifikate zahnärztlicher Fachgesellschaften und Berufsverbände achten. Erster Ansprechpartner ist immer noch der Hauszahnarzt, denn er kennt den Patienten und seine Vorgeschichte, eine wichtige Voraussetzung bei der Behandlungsplanung. Zahnärzte können sich im Fachbereich Implantologie bei zahnärztlichen Fachgesellschaften, Zahnärztekammern und bei kommerziellen Anbietern weiterbilden. „Bei den einzelnen Fortbildungsprogrammen gibt es jedoch deutliche Qualitätsunterschiede“, verdeutlicht Prof. Dr. Frank Schwarz, Direktor der Poliklinik für Zahnärztliche Chirurgie und Implantologie am Carolinum in Frankfurt und Fachzahnarzt für Oralchirurgie. „Wir empfehlen Patienten, sich an Zertifikaten von zahnärztlichen Fachgesellschaften und Berufsverbänden zu orientieren. Häufig hängen Zahnärzte die Nachweise über ihre Fortbildungen in der Praxis aus. Patienten können aber auch gezielt nachfragen“, so Schwarz.

So ist das Zertifikat „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ ein Nachweis dafür, dass sich der Zahnarzt bei einer wissenschaftlichen Gesellschaft, zum Beispiel Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI), Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie (DZI), Deutsche Gesellschaft für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (DGMKG) fortgebildet hat und eine bestimmte Anzahl an Behandlungsfällen vorweisen kann. Die Voraussetzungen für den Erwerb des Zertifikats wurden von den verschiedenen zahnmedizinischen Fachgesellschaften genau festgelegt. Alle fünf Jahre ist ein erneuter Nachweis über die implantologische Tätigkeit notwendig. Patienten können zertifizierte Zahnärzte dieser Fachgesellschaften in ihrer Region unter folgendem Link finden: www.konsensuskonferenz-implantologie.eu. Wer sich über seine Landeszahnärztekammer informieren möchte, findet den Kontakt zu seiner Kammer im Internetangebot von proDente unter www.prodente.de.

Höhere Steuern für Alkohol am effektivsten

Der Konsum von Alkohol und die Alkoholsucht sind von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) schon vor vielen Jahren als wichtige Faktor für Krankheit und frühen Tod weltweit benannt worden, ebenso das Ziel, den Alkoholkonsum und die Alkoholsucht einzudämmen. Jetzt hat ein Autorenteam um Dan Crisholm (WHO) für fünf Möglichkeiten erneut berechnet, welche Maßnahmen dieses Ziel zugleich effektiv und kostengünstig umsetzen können – und dies sowohl in entwickelten Industrieländern mit hohem Einkommen als auch in ärmeren Ländern mit mittlerem oder niedrigem Einkommen. (Chisholm Dan et al. Are the „Best Buys“ for Alcohol Control Still Valid? An Update on the Comparative Cost-Effectiveness of Alcohol Control Strategies at the Global Level. Journal of Studies on Alcohol and Drugs, 79[4], 514–522 [2018])

Am kostengünstigsten und effektivsten sind höhere Steuern auf Alkohol, gefolgt von einem strikteren Werbeverbot und strenger regulierten Zugang zu Alkohol. Mehr Kontrollen auf Alkohol am Steuer und niedrigere zulässige Promillewerte sind nicht so effektiv und verursachen zudem deutlich höhere Kosten. Auch psychologische Kurzintervertionen beim Arzt für Patienten mit Alkoholmissbrauch oder höherem Alkoholkonsum sind sehr kostenintensiv im Vergleich zum Erfolg.

Dennoch seien gerade diese kostengünstigen Maßnahmen schwer umzusetzen, da ihnen unter anderem internationale Handelsinteressen und starke Lobbygruppen entgegenstünden und Alkohol in vielen Ländern noch ein eher positives Image in der Gesellschaft genießt, so die Autoren.

Ärzte haben Honorarverhandlungen begonnen

Am 15. August 2018 haben in Berlin die Honorarverhandlungen für die Vertragsärzte begonnen, die Vertreter von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband trafen sich beim GKV-Spitzenverband. Die KBV ist zu ihren Forderungen noch zurückhaltend. Ein Ziel ist die Aufwertung von Hausbesuchen, wie KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen vor den Verhandlungen erklärte.

Entscheidend ist, dass dafür Geld da ist

Bei aller Kritik insgesamt positiv bewerten die Spitzen der Ärzteschaft – Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, und Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer – die jetzt vorliegenden Gesetzentwürfe, mit denen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Zugang der Patienten zu Ärzten verbessern will. Knackpunkt sei aber, dass die Krankenkassen die dafür angekündigten Finanzmittel auch bereit stellten, erklärten beide im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt. Gassen zeigte sich skeptisch, ob Spahn das unter diesen Bedingungen durchhalten werde, die Kassen seien bislang nicht bereit, hier mehr Geld für die extrabudgetäre Vergütung der zusätzlichen Sprechzeiten bereitzustellen.

Montgomery und Gassen forderten zudem erneut, mehr Medizinstudienplätze zu schaffen. Die Versorgung lasse sich nicht an der Kopfzahl der Ärzte festmachen. Man benötige mehr Ärzte, da viele Kollegen ihre Arbeitszeiten eher reduzieren wollten. Die Politik müsse erkennen, „dass das unbegrenzte Leistungsversprechen bei steigendem Behandlungsbedarf mit der heutigen Anzahl von Ärzten und der aktuellen Budgetierung auf Dauer nicht einzuhalten ist“, so Montgomery im Interview. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

Ärzte und Wissenschaftler hoch geschätzt

Geht es um die Kompetenz im Gesundheitsbereich, genießen Ärzte und Wissenschaftler/Hochschulen in der Bevölkerung hohe Wertschätzung. 89 Prozent von 1.000 Befragten sprachen Ärzten eine sehr hohe oder hohe Kompetenz zu, bei den Wissenschaftlern waren 86 Prozent. Auch Apotheken wird von 79 Prozent eine sehr hohe/hohe Kompetenz zugesprochen. Schlecht weg kommen allerdings die Gesundheitspolitiker, 70 Prozent der Befragten hielten sie für wenig oder sehr wenig kompetent.

Durchgeführt wurde die Bevölkerungsumfrage 2018 zur Forschung und Entwicklung in der Pharmaindustrie im Auftrag des Pharmaunternehmens UCB mit Sitz in Monheim. Der Pharmaindustrie wird von gut 68 Prozent eine sehr hohe/hohe Kompetenz zugesprochen, vor allem in den jüngeren Altersgruppen. Geht es um die Verantwortung für den medizinischen Fortschritt, liegt diese aus Sicht der Befragten vor allem bei  den Ärzten, der nationalen Gesundheitspolitik und der Pharmaindustrie. (Quelle: Bürgerbefragung 2018, UCB)

Müller weiter an der Spitze der Stiftung Gesundheit

Dr. Peter Müller (57) tritt eine weitere Amtszeit als Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gesundheit an. Dies hat das Kuratorium, das Kontrollgremium der Stiftung, unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Norbert Klusen am 9. Juli 2018 entschieden. Die neue dreijährige Amtsperiode beginnt am 15. August 2018, heißt es in der Pressemeldung der Stiftung.


Dr. Peter Müller, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gesundheit (Foto: Stiftung Gesundheit)

Seit 2004 leitet Müller als Vorstandsvorsitzender die Stiftung Gesundheit. Zuvor war er acht Jahre lang ehrenamtlicher Sprecher der Stiftung sowie parallel als Verlagsleiter und Medizinjournalist tätig. Müller lehrt zudem das Management von Non-Profit-Organisationen (MBA) am US-amerikanischen Touro College sowie zum Gesundheitswesen am Council of International Educational Exchange (CIEE).

Die Stiftung Gesundheit setzt sich seit mehr als 20 Jahren für mehr Transparenz im Gesundheitswesen ein. Sie ist Trägerin der Arzt-Auskunft, des Verzeichnisses aller in der Patientenversorgung tätigen Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland. Sie zertifiziert gesundheitsbezogene Print- und Online-Medien und verleiht jährlich den Publizistik-Preis. (Quelle: Stiftung Gesundheit)

Jens Spahn positioniert sich gegen zu viel Markt und für duales System

In einem Porträt in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung über den amtierenden Bundesgesundheitsminister wird Jens Spahn (CDU) mit klaren Positionen zum Gesundheitssystem zitiert. So teilt er die Forderungen nach mehr Markt im Gesundheitswesen nicht. Im Beitrag heißt es: „‚Jeder in Deutschland hat Zugang zur medizinischen Versorgung‘“, sagt er. ‚Das lässt sich nun mal nicht mit reiner Marktwirtschaft alleine erfüllen.‘ Eine Mehrheit der Pflegebedürftigen in den Heimen sei dement, viele von ihnen seien mithin nicht in der Lage, die eigenen Rechte wie Kunden wahrzunehmen. ‚Auch der liberale Kosmopolit will im Fall der Fälle eine gute medizinische Versorgung. Freiheit bedeutet auch, sich frei zu fühlen von bestimmten existentiellen Sorgen.‘“

Zugleich positioniert er sich gegen Ideen einer Bürgerversicherung. „Wir führen im Gesundheitssystem nicht den Sozialismus ein“, wird er im Beitrag zitiert. „Es bleibt unbedingt bei der Vielfalt der Anbieter, auch private gehören dazu. Und der Patient kann sich Arzt, Klinik oder Krankenkasse im Wettbewerb aussuchen.“

Spahn habe nach den turbulenten Anfangswochen seiner Amtszeit, in denen er sich vor allem zu vielen Themen außerhalb des Gesundheitsressorts geäußert habe, eine Kehrtwende vollzogen und konzentriere sich jetzt auf die Aufgaben seines Ressort aus dem Koalitionsvertrag, die er fast übererfülle. Er sei einer der fleißigsten Minister in diesem Sommer, heißt es. (Quelle: „Der Der neue Jens Spahn“, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 5.08.2018)

FDP fordert klare Vorgaben für Patientenakte

Nicht zufrieden mit der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur elektronischen Patientenakte ist die FDP-Bundestagsabgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus. Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion kritisiert, dass die Regierung und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sich wieder nur auf den Koalitionsvertrag und die darin bekundeten Absichtserklärungen beriefen, anstatt endlich klare Regelungen vorzugeben.


Christine Aschenberg-Dugnus; MdB (FDP), gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion (Foto: Aschenberg-Dugnus)

„Wie sehr der Bundesgesundheitsminister hinterherhinkt, zeigt sich schon dadurch, dass sich Krankenkassen nicht mehr anders zu helfen wissen und selbst in die Offensive gehen, indem sie eigene Konzepte entwickeln und ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen. Dies ist durchaus lobenswert, ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir dringend einheitliche Vorgaben mit einem festgelegten Rahmen für eine elektronische Patientenakte benötigen. Derzeit weiß keiner der Beteiligten, wie eine solche wirklich aussehen soll und was sie beinhalten darf. Bei allen Vorteilen und Diskussionen darf nämlich nicht außer Acht bleiben, dass es die Patienten sind die selbst entscheiden, ob und welche ihrer Daten gespeichert werden dürfen. Der Gesundheitsminister muss endlich seine Digitalisierungs-Handbremse lösen, da dies zu Lasten der Ärzte und Patienten geht“, so Aschenberg-Dugnus. (Quelle: Statement Aschenberg-Dugnus)

Wenige große Kassen versorgen die Mehrheit der Versicherten

In seinem Sonderbericht zum Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung hat das in Bonn beheimatete Bundesversicherungsamt den Krankenkassenmarkt gründlich unter die Lupe genommen. Trotz aller Konzentrationsprozesse und Fusionen seit 2005 sei der GKV-Versicherungsmarkt in der wissenschaftlichen Bewertung immer noch ein unkonzentrierter Markt.



Die Größe der Krankenkassen habe sich im Laufe der Jahre aber stark verändert: „So ist die Techniker Krankenkasse mit mehr als zehn Millionen Versicherten die größte Krankenkasse in der GKV; im Jahr 2005 war dies die Barmer mit rund 7,1 Millionen Versicherten", so der Bericht. Die Verteilung der Versicherten auf die Krankenkassen ergibt aktuell folgendes Bild (in Klammern die Zahl des Jahres 2005):
• Die 3 größten Krankenkassen versorgen zusammen 35,2 Prozent (27,6 Prozent) aller Versicherte
• Die 10 größten Krankenkassen versorgen zusammen 68,1 Prozent (55,1 Prozent) der Versicherten
• Die 30 größten Krankenkassen versorgen zusammen 90,5 Prozent (79,8 Prozent) der Versicherten
• Die übrigen 82 (227) Krankenkassen versorgen 9,5 Prozent (20,2 Prozent) der Versicherten.
Mehr Geld für Werbung
Dem Sonderbericht zufolge geben die Kassen auch deutlich mehr Geld für Werbung aus. Laut Statistik seien zu Lasten des „Werbekontos“ „in 2012 noch 136 Millionen Euro und in 2016 insgesamt 172 Millionen Euro für die gesamte GKV verbucht, was einem Anstieg von ca. 26 Prozent entspricht. Zum Vergleich: Die Gesamtausgaben der Krankenkassen für individuelle Primärprävention belaufen sich auf 210 Millionen Euro (in 2016).
Der Großteil der Ausgaben entfalle auf das Konto Werbemaßnahmen. Erfasst werden hier „Sachkosten für die im Rahmen der Werbung durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit“. Dazu gehören Aufwendungen für allgemeine Werbemaßnahmen und deren Portokosten (u.a. Veröffentlichungen in Funk, Fernsehen, Kino, Tagespresse sowie Werbeartikel, Merkblätter und Broschüren, einschließlich aller Kosten aus Aufträgen an Dritte z.B. Werbeagenturen).„ Den deutlichsten Anstieg gab es laut Bericht bei den „Verwaltungskosten für Mitgliederwerbung von privaten Dienstleistern“: von 9,5 Millionen Euro in 2011 auf 20,5 Millionen. Euro in 2016. Der Anteil an den gesamten Werbeausgaben habe sich im Zeitraum 2011 auf 2016 von 6,2 Prozent auf 9,6 Prozent erhöht.

Mehr BAföG an weniger Geförderte

Die am 2. August 2018 vom Statistischen Bundesamt vorgelegte BAFöG-Statistik 2017 weist einen kräftigen Anstieg der durchschnittlichen monatlichen Förderungsbeträge aus. Studierende erhielten durchschnittlich 499 Euro BAföG im Monat, das ist ein Anstieg um 35 Euro (gut 7,5 Prozent mehr). Mit BAföG geförderte Schülerinnen und Schüler erhielten mit 456 Euro durchschnittlich 21 Euro mehr im Monat (fast 5 Prozent mehr).

Die Zahl der Geförderten ist im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozent gesunken. Dieser Rückgang sei als Folge der anhaltend guten Konjunktur und Wirtschaftslage zu erklären, so das Bundesbildungsministerium. Die hohe Erwerbstätigenquote und die steigenden Löhne und Gehälter erlauben es immer mehr Familien, ihren Kindern eine gute Ausbildung mit eigenen Mitteln zu ermöglichen. Erstmals seit 15 Jahren hat 2017 die Gesamtzahl der BAföG-Empfänger die Marke von 800.000 Geförderten wieder unterschritten.

Reformgesetz angekündigt

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek kündigte ein Gesetz für eine BAföG-Reform an, mit der Familien durch Ausbildungsförderung wieder stärker entlastet werden sollen. Das Gesetz soll zum Schuljahr 2019/2020 beziehungsweise zum Wintersemester 2019 in Kraft treten. (Quelle: BMBF)

Hamburg lässt Beamte in die GKV

Zum 1. August 2018 ist in Hamburg eine Neuregelung für Beamte in Kraft getreten. Sie können jetzt zwischen Privater Krankenversicherung (PKV) und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) wählen und erhalten für beide Versicherungsarten einen Zuschuss. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat dazu das „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ erlassen. Wer sich als Beamter bislang in der GKV versichert hatte, musste die Beiträge alleine aufbringen. Die Regelung gilt für alle, die jetzt als Beamte in den Dienst der Stadt treten, oder bereits gesetzlich versichert sind. Der Zuschuss beläuft sich in der GKV auf die Hälfte des Beitrags, der nach der Einkommenshöhe gezahlt werden muss, in der PKV ist die Pauschale auf die Hälfte des Beitrags für eine Versicherung im Basistarif beschränkt.

Der Vorstoß des rot-grünen Hamburger Senats, mit dem dieser einen Beitrag zur Flexibilisierung im Gesundheitswesen leisten will, wird von vielen Seiten kritisiert. Auch der Präsident der Zahnärztekammer Hamburg, Konstantin von Laffert, bezog dazu kritisch Position. Dies sei eine ideologische Insellösung und der Versuch, die auf Bundesebene gescheiterte Bürgerversicherung nun durch die Hintertür einzuführen.

Der Vorstoß Hamburgs wird von anderen Bundesländern mit Interesse beobachtet, einige haben bereits bekundet, ähnliche Gesetze auf den Weg bringen zu wollen.

42.616 Praxen, 72.000 behandelnd tätige Zahnärzte

im Jahr 2016 gab es in Deutschland insgesamt 42.616 zahnärztliche Praxen (35.527 Einzel- und 8.132 Gemeinschaftspraxen). Diese Praxen sichern eine flächendeckende, wohnortnahe zahnmedizinische Versorgung in Deutschland, insbesondere auch in ländlichen Gebieten (Quelle: Jahrbuch 2017 der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung). Insgesamt gab es in Deutschland laut Statistischem Jahrbuch 2016/2017 der Bundeszahnärztekammer zum 31. Dezember 2016 rund 94.000 Zahnärzte , davon sind ca. 72.000 behandelnd tätig. Die Zahl der in eigener Praxis niedergelassenen Zahnärzte ist rückläufig, 2016 waren es 51.956. Dagegen steigt die Zahl der angestellten Zahnärzte, zum Jahreswechsel 2016/2017 waren es 16.715.

Dieter Seemann verstärkt Blue Safety

Mit Dieter Seemann unterstützt jetzt ein vielseitig erfahrener Manager die Geschicke der Münsteraner Hygiene-Spezialisten Blue Safety, er soll das auf Wasserhygiene fokussierte Medizintechnologie-Unternehmen für den multinationalen Markt aufbauen.


Dieter Seemann (Foto: Blue Safety)

Seit 1. August 2018 verstärkt Seemann das junge Team von Blue Safety als dentalerfahrener Manager. Der Industriekaufmann und diplomierte Betriebswirt ADG blickt auf eine Industriezeit bei Degussa (dort war er bis 1990 Verkaufsstellenleiter Düsseldorf und Essen) sowie weitreichende Handelserfahrungen zurück (Geschäftsführender Vorstand der Mabege eG, bis 2014). Zuletzt begleitete Seemann als Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlicher Marketingleiter die Neuausrichtung der ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft Düsseldorf, AG.

Nach dem Erfolg im Kernmarkt Deutschland stehen für das Unternehmen nun die Internationalisierung und die Erweiterung der Produktpalette an. In Münster wird Seemann daher ab sofort die Funktion des Verkaufsleiters übernehmen und als Mitglied der Geschäftsleitung helfen, das Unternehmen auch international weiterzuentwickeln sowie in Zusammenarbeit mit Handel und Industrie die Marktdurchdringung weiter zu erhöhen. Ein Ziel, auf das sich Seemann freut: „Blue Safety verfügt über enormes Wachstumspotenzial, das sich in zahlreichen Visionen, innovativer Forschung und Entwicklung und ideenreichem Marketing zeigt“. (Quelle: Blue Safety)

Investorenwechsel bei Klinikkonzernen

Im Krankenhaussektor sind Investoren schon lange aktiv – nicht immer erfolgreich: So meldete der Privatklinikkonzern Paracelsus Ende 2017 Insolvenz an und betrieb das Sanierungsverfahren in Eigenregie. Am 1. August endet das Insolvenzverfahren dank eines neuen Investors. Bereits im April 2018 wurde gemeldet, dass die schweizerische Beteiligungsgesellschaft Porterhouse die Kliniken übernehmen will, die Übernahme wurde Ende Mai genehmigt. Unter dem neuen Eigentümer soll die Restrukturierung des Klinikkonzerns aber fortgesetzt werden. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt/QN)

Mindestausbildungsvergütung trifft vor allem kleine und Handwerksbetriebe

Die Bundesregierung plant zum 1. Januar 2020, eine Mindestausbildungsvergütung im dualen System einzuführen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn hat jetzt in Modellrechnungen untersucht, welche Auswirkungen das für die ausbildenden Betriebe und die Zahl der Ausbildungsplätze hätte. Die Simulationen zeigen, dass etwa 11 Prozent aller Ausbildungsbetriebe in Deutschland von einem angenommenen Betrag von 500 Euro Mindestausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr betroffen wären. Mehr als jeder dritte Ausbildungsbetrieb in Deutschland (35 Prozent) müsste seine Ausbildungsvergütung bei einem angenommenen Betrag von 650 Euro anpassen. Handwerksbetriebe, kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten und Betriebe in Ostdeutschland wären von einer Mindestausbildungsvergütung dadurch besonders herausgefordert.

Durch die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung werden sich folglich auch die Kosten erhöhen, die Betriebe für die Ausbildung insgesamt aufwenden müssen. Hiervon wäre nach den Berechnungen des BIBB ebenfalls das Handwerk überproportional betroffen. Die Nettokostensteigerungen können je nach Ausbildungsbereich, Betriebsgröße, Region und angenommener Vergütungshöhe zwischen 1 und 15 Prozent liegen. Der Bericht kann auf der Internetseite des BIBB kostenfrei heruntergeladen werden.

Omega-3-Fettsäuren ohne signifikante Wirkung

Die Hoffnungen, die auf Omega-3-Fettsäuren bei der Bekämpfung von Herzerkrankungen gesetzt werden, sind offensichtlich nicht begründet. Ein erhöhter Verzehr bringe keinen oder nur einen geringen Nutzen, so das Ergebnis einer Metastudie des Cochrane-Instituts, über die das Deutsche Ärzteblatt aktuell berichtet. Nahrungsergänzungsmittel mit Omega-3-Fettsäuren bringen demnach keinen Vorteil gegenüber einer normalen oder niedrigen Aufnahme dieser Fettsäuren mit der Ernährung. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

Quelle: Quintessence News Politik Wirtschaft Bunte Welt

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