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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – September 2019

Bundestag kippt fachliche Eingriffe in den G-BA

In seiner abschließenden Beratung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung eines Implantateregisters hat der Bundestag die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in den Gesetzentwurf ebenfalls aufgenommenen fachlichen Übergriffspläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gekippt. Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), erklärte dazu vor der Abstimmung: „Ich bin dankbar, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages die vom Gesundheitsministerium geplante Einführung einer faktischen Fachaufsicht aller Voraussicht nach nicht mittragen werden – die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit spricht sich klar gegen einen § 94 Abs. 1a SGB V (NEU) aus und hat die Vorschrift aus dem Gesetzentwurf entfernt. Im anderen Fall wäre die fachliche Unabhängigkeit des G-BA, die auf einer Entscheidungsfindung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse beruht, fundamental in Frage gestellt worden. Und dies unter dem Deckmantel der Verfahrensbeschleunigung und zum angeblichen Wohle der Patientinnen und Patienten.“ Es sei bereits das dritte Mal, dass der Bundestag derartige fachliche Übergriffsmöglichkeiten abwehrt und die entsprechenden Passagen aus dem Gesetzentwurf entfernt.

„Hinsichtlich der vorgesehenen Ermächtigung des BMG zum Erlass von Verfahrensvorschriften zu einer Methodenbewertung ist bedenklich, dass hier kein Bezug zu den internationalen Standards der Medizin enthalten ist – so wie dies zum Beispiel in der Arzneimittelnutzenbewertungsverordnung selbstverständlich der Fall ist. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesminister über diese unpräzise Regelung nicht versucht, quasi durch die Hintertür eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung des G-BA auszuhöhlen oder zu erschweren. Das wäre ein großer Rückschritt, durch den Patientinnen und Patienten gefährdet und gleichzeitig auch das Wirtschaftlichkeitsgebot für den solidarisch finanzierten Leistungskatalog aufgegeben würde“, so Heckens. (Quelle: G-BA)

Delegierte des GKV-SV kritisieren Eingriffe in die Selbstverwaltung

Die in laufendenden Gesetzgebungsverfahren vorgesehenen massiven Eingriffe in Organisation und Kompetenzen der Selbstverwaltung, die sich am umfassendsten in den Entwürfen zum „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ und zum „MDK-Reformgesetz“ finden, treiben die gesetzlichen Krankenkassen um. Mit diesen Gesetzesvorhaben soll die soziale Selbstverwaltung mit ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) und im Medizinischen Dienst der Krankenversicherung faktisch abgeschafft werden, so der GKV-SV.

In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des GKV-SV am 26. September 2019 in Berlin formulierten die Delegierten daher ihre Ablehnung dieser Pläne. Die Zukunft der sozialen Mitbestimmung in der deutschen Gesundheitsversorgung dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden.

„Die Abschaffung der sozialen Selbstverwaltung auf Bundesebene wäre ein Systembruch und würde dort zu tiefgreifenden Veränderungen bei der Gestaltung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung führen. Diesen Angriff auf die soziale Selbstverwaltung lehnt die Mitgliederversammlung entschieden ab. Die soziale Mitbestimmung sichert als unverzichtbares Kernelement der gesetzlichen Krankenversicherung, dass die Belange der Versicherten und Beitragszahler im Mittelpunkt des Handelns der verantwortlichen Akteure bleiben. Dies darf nicht aus politischem Kalkül und aufgrund unbequemer Forderungen der Selbstverwaltung aufgegeben werden“, heißt es.

Die Delegierten forderten die Politik „nachdrücklich auf, die soziale Selbstverwaltung zu stärken. Es besteht kein Anlass, bewährte und funktionierende Strukturen für die Gestaltung der Gesundheitsversorgung in Deutschland in Frage zu stellen. Um den Herausforderungen unseres komplexen Gesundheitswesens zu begegnen, braucht es mehr soziale Selbstverwaltung und Mitbestimmung. Konkret bedeutet dies eine Stärkung des Subsidiaritätsgedankens, ein Bekenntnis des Gesetzgebers zur sozialen Selbstverwaltung und größere Entscheidungsmöglichkeiten für die Selbstverwaltung. Daran wird der GKV-Spitzenverband die laufende und anstehende Gesetzgebung messen.“ (Quelle: GKV-SV)

Ärzte wegen Engpässen bei Arzneimitteln besorgt


Dr. med. Ellen Lundershausen, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer (Foto: BÄK)

„Lieferschwierigkeiten bei Arzneimitteln bedrohen zunehmend die Patientenversorgung. Die Politik muss konsequent gegen solche Engpässe vorgehen.“ Das fordert Dr. Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer (BÄK). Auf dem jüngsten Treffen der Deutschen Akademie der Gebietsärzte, einem Zusammenschluss ärztlicher Fachgesellschaften und Berufsverbände, war dieses Thema intensiv diskutiert worden. Dabei gehe es neben dem Schutz der Patienten auch um die Stringenz gesundheitspolitischer Entscheidungen. „Es wäre doch eine Schildbürgerei sondergleichen, wenn Deutschland die Impfpflicht einführt, während gleichzeitig die dafür notwendigen Impfstoffe fehlen“, so Lundershausen.

Abhilfe könnte eine nationale Arzneimittel-Reserve für versorgungsrelevante Medikamente schaffen. Diesen Vorschlag der Ärzteschaft hatten jüngst die Gesundheitspolitiker der Unionsfraktion in einem Positionspapier aufgegriffen. „Welche Medikamente in welchem Umfang vorgehalten werden müssen, sollten Ärzteschaft und Politik gemeinsam mit Kostenträgern und Pharmaunternehmen festlegen“, so Lundershausens Vorschlag.

Aktuell listet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Lieferengpässe bei 239 Humanarzneimitteln auf. Eine wesentliche Ursache für diese hohe Zahl sieht Lundershausen in der Verlagerung der Produktion in außereuropäische Länder, verbunden mit der Konzentration auf wenige Standorte. „Wenn die Produktion an einer Stelle stockt oder die Qualität nicht stimmt, ist die ganze Versorgung in Frage gestellt.“

Nach den jüngsten Arzneimittelskandalen habe der Gesetzgeber mit der Stärkung der Koordinierungsfunktion der Bundesoberbehörden bei gefälschten und qualitätsgeminderten Arzneimitteln sowie der erweiterten Rückrufkompetenz die Sicherheit in der Arzneimittelversorgung bereits verbessert. Allerdings sei es notwendig, weitere Überwachungslücken zu schließen. „Für eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung müssen wir wissen, welche Medikamente wo und unter welchen Bedingungen produziert werden“, sagt die BÄK-Vizepräsidentin. Denkbar sei beispielsweise ein internationales Arzneimittel-Register.

Mit Sorge beobachtet sie auch die Ausbreitung resistenter Keime. „Gerade die Industrieländer stehen hier in der Pflicht. Sie müssen mehr in die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapien und besserer Testverfahren investieren.“ Sie verwies auch auf die aktive Rolle der Ärzteschaft im Kampf gegen resistente Keime. (Quelle: BÄK)

Rudolf Henke gibt Vorsitz des Marburger Bunds ab

Dr. Rudolf Henke, Vorsitzender der „Ärztegewerkschaft“ Marburger Bund, will sein Amt auf der Hauptversammlung des Verbands am 8.und 9. November 2019 niederlegen. Der 65-jährige hatte am 24. September angekündigt, nach 30 Jahren im MB nicht noch einmal für die Verbandsspitze antreten zu wollen, so das Deutsche Ärzteblatt. Für den Vorsitz des europaweit größten Ärzteverbands haben bereits zwei Kandidaten ihre Bewerbung angekündigt – der bisherige 2. Vorsitzende Andreas Botzlar und die hessische Landesvorsitzende Susanne Johna. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

„Widerspruchslösung schränkt das Selbstbestimmungsrecht nicht ein“


Dr. Klaus Reinhard, Präsident der Bundesärztekammer (Foto: BÄK)

„Die Widerspruchslösung zwingt niemanden dazu, Organe zu spenden. Sie nimmt die Menschen aber in die Pflicht, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Angesichts der knapp 10.000 schwerkranken Menschen auf der Warteliste sollte das für jeden zumutbar sein.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der Expertenanhörung zur Organspende am 25. September 2019 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Reinhardt betonte, dass der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und anderen eingebrachte Antrag für eine doppelte Widerspruchslösung auch eine Befragung der nächsten Angehörigen vorsieht, wenn kein Eintrag vorliegt. Von einem Automatismus oder gar einem Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen könne deshalb keine Rede sein.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme zur Bundestagsanhörung verweist die BÄK auf die enorm hohe Organspendebereitschaft in der Bevölkerung. Mehr als 80 Prozent der Bürger stünden der Organspende positiv gegenüber. Trotzdem sei seit zehn Jahren keine durchschlagend positive Entwicklung der Spenderzahlen zu verzeichnen. Dieses Problem müsse durch viele verschiedene Maßnahmen angegangen werden. „Eine wesentliche Steuerungsmaßnahme ist die Einführung der in fast allen europäischen Ländern üblichen Widerspruchslösung“, heißt es in der BÄK-Stellungnahme.

Als untauglich hat sich nach Auffassung der BÄK die derzeitige Entscheidungslösung erwiesen. „Sieben Jahre nach Einführung der Entscheidungslösung ist es an der Zeit, den Aspekt der Organspende als solidarische und auf Reziprozität beruhende Gemeinschaftsaufgabe durch die Einführung der doppelten Widerspruchslösung auch gesetzlich eindeutig abzubilden“, betont die BÄK in ihrer Stellungnahme. (Quelle: BÄK)

Schöner, schneller serviceorientierter – neue Website des BDIZ EDI

Mehr Inhalte, innovative Technik, modernes Design und Benutzerfreundlichkeit: Die neue Website des BDIZ EDI unter www.bdizedi.org orientiert sich an den Bedürfnissen der Mitglieder und Nutzer, also Zahnärzten, Medien, zahnärztlichen Organisationen und nicht zu vergessen, Patienten. Die Implantologensuche ist jetzt noch einfacher zu nutzen

Mit der neuen Plattform will der BDIZ EDI optimalen Service liefern für alle, die sich für die Versorgung mit/auf Implantaten interessieren und für die Themen, die der Verband für die Zahnarztpraxen bearbeitet. Dazu gehört auch die Unterstützung im Bereich der privatzahnärztlichen Abrechnung, zu Fragen des Rechts und natürlich der Service, den der BDIZ EDI rund um neue, die Zahnarztpraxen tangierende Verordnungen und Gesetze aus Brüssel, Straßburg und Berlin liefert.

Unter dem Menüpunkt „Praxis“ sind Informationen, Praxisleitfäden und mehr zu finden, die dem Behandler wichtige Unterstützung im Umgang mit der Abrechnung liefern, aber auch Empfehlungen zu aktuellen Fragestellungen in der Implantattherapie geben, inklusive der Konsensuspapiere und Empfehlungen.

Für Mitglieder bietet die Seite neue Tools. Mitglieder sollten sich auf jeden Fall den Zugang zu allen Online-Mitgliedervorteilen sichern:

  • Verwalten der eigenen Praxisseite, mit Sprechstunden und Praxisbildern
  • Zugriff auf die BDIZ EDI-Urteilesammlung zur privatzahnärztlichen Abrechnung, inklusive aller Entscheidungen
  • Zugriff auf den Abrechnungskommentar von leoDent über den Mitgliederbereich
  • Mitglieder-Fachinformationen mit Hilfestellungen rund um den täglichen Praxisbetrieb (Stichwort: Checklisten, Mustervorlagen etc.)

Das strukturierte Seitenlayout und die großen Bilderwelten ermöglichten ein rasches Zurechtfinden auf der Website. Die Verzahnung mit den sozialen Netzwerken macht die neue Website gleichzeitig zum Dreh- und Angelpunkt der sozialen Online-Kommunikation, so der Verband. Der Relaunch wurde umgesetzt von smit und partner, designer, Hannover. (Quelle: BDIZ EDI)

FVDZ Westfalen-Lippe diskutiert mit Politikern

Eine lebhafte Diskussion mit gesundheitspolitischen Sprechern der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktionen prägte die Landesversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte Westfalen-Lippe (FVDZ-WL) in Dortmund Mitte September. Die Abgeordneten Susanne Schneider (FDP), Peter Preuß (CDU) und Dr. Martin Vincentz (AfD) stellten sich den Fragen der 150 Delegierten der Landestagung. Die eingeladenen Sprecher von SPD und Bündnis 90/Die Grünen waren nicht erschienen. Zahlreiche Themen, wie die langfristige Sicherung der zahnärztlichen Versorgung vor allem im ländlichen Raum wurden angesprochen.

Ein Thema habe jedoch eindeutig die Diskussion dominiert: die dringende Forderung nach Anpassung der zahnärztlichen Gebührenordnung an die Erfordernisse einer modernen Praxisführung. Nach Meinung der Zahnärzte verweigere der Verordnungsgeber aus Eigeninteresse diese Anpassung seit nunmehr fast 31 Jahren.

„Die GOZ muss an die Preisentwicklung angepasst werden und einen automatischen Anstieg enthalten, der sich am jährlichen Preissteigerungsindex orientiert“, sagte ZA Joachim Hoffmann, Landesvorsitzender des FVDZ-WL. (Quelle: FVDZ WL)

FVDZ fordert in gesundheitspolitischem Fachgespräch mehr Datensicherheit

Nutzen und Grenzen der Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie der jüngste weltweite Skandal um frei zugängliche Gesundheitsdaten tausender Patienten im Internet standen bei einem gesundheitspolitischen Fachgespräch zwischen Bundestagsabgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ärztlichen und zahnärztlichen Experten im Mittelpunkt. „Als Freier Verband lehnen wir die zentrale Speicherung von Patientendaten klar ab“, betonte der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Harald Schrader, bei dem Gespräch in Mölln. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, bekräftigte, dass der Schutz der Privatsphäre oberstes Gebot sei.

„Der Patient muss immer Souverän seiner Daten bleiben“, so Schrader. Datenschutz, Datensicherheit und auch die informationelle Selbstbestimmung der Patienten müssten jederzeit Vorrang haben vor einer unklaren und mitunter offenbar auch unsicheren Datensammlung. Es sei vor allem auch eine Frage der Haftung, der sich Zahnärzte und Ärzte stellen müssten, wenn Daten ungeschützt im Netz auftauchten oder durch kriminelle Zugriffe gehackt würden. Grünen-Gesundheitspolitikerin und Kandidatin für den Fraktionsvorsitz, Kirsten Kappert-Gonther, betonte in diesem Zusammenhang, dass die Grünen diese Thematik bereits aufgegriffen hätten.

Der FVDZ-Chef machte deutlich, dass auch die Weitergabe und Nutzung von Patientendaten zu Forschungszwecken, zu der die Krankenkassen durch das neue Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) ermächtigt werden, kritisch zu sehen sei. Die jüngsten Digitalisierungsbestrebungen der Bundesregierung, wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), dienten zudem nicht dem Patientenschutz und der Vereinfachung von Abläufen, kritisierte Schrader. „Es liegt nicht in der Hand des Arztes oder Zahnarztes diese Bescheinigungen an die Kasse oder den Arbeitgeber weiterzugeben, sondern in der Verantwortung des Patienten.“ Mit der elektronischen AU werde dem Patienten die Entscheidung abgenommen, wann er wen von einer Erkrankung oder Arbeitsunfähigkeit informieren will. „Für den Freien Verband stellt dies eine Bevormundung des Patienten dar, die wir nicht im Einklang mit der Selbstverantwortung und Souveränität des Patienten sehen.“ (Quelle: FVDZ)

Zukunftskongress: Praxisgründungs-Slam auf dem Deutschen Zahnärztetag

Welche Fehler sollte ich bei der Praxisgründung vermeiden? Was muss ich bei der Praxisgründung wo anmelden? Muss ich die Arbeitsverträge des Personals bei einer Praxisübernahme übernehmen? Bedeutet Schwangerschaft immer eine sofortige Freistellung oder gibt es Ausnahmen? Auf dem diesjährigen Zukunftskongress parallel zum Wissenschaftlichen Kongress zum Deutschen Zahnärztetag am Samstag, 9. November 2019, hat der Berufsnachwuchs die Möglichkeit, juristische und andere Fragen zu Praxisgründung, Praxis und Familie etc. an die Referenten zu stellen. Die Teilnahme am Zukunftskongress ist kostenfrei. Alle Informationen unter: www.zukunftskongress-beruf-familie.de/. (Quelle: BZÄK)

Digitaler Fortschritt erfordert Orientierung

Angesichts der schnellen Entwicklungen bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen bräuchten vor allem die Versicherten sowie Ärztinnen und Ärzte Unterstützung bei der Bewertung und dem Einsatz von digitalen Gesundheitsangeboten. Darauf wies der Barmer-Verwaltungsrat anlässlich seiner Sitzung am 18. September 2019 in Hamburg hin, auf der das Gremium mit dem Wirtschaftsethiker Prof. Dr. Stefan Heinemann Fragen der Ethik in der Digitalisierung diskutierte.

„Die mittlerweile unüberschaubare Zahl an Gesundheits-Apps stellt uns vor große Herausforderungen. Wir stehen in der Verantwortung, vor allem die Patientinnen und Patienten vor unseriösen Anwendungen zu schützen. Dafür arbeiten wir eng mit den Ärztinnen und Ärzten zusammen“, so Ronald Krüger, im Barmer-Verwaltungsrat als Vorsitzender des Digitalisierungsausschusses tätig.

Die Krankenkasse habe ein spezielles Angebot entwickelt, um Patienten und Ärzten in der Transformation Orientierung zu geben. Dabei stehe eine digitale Toolbox im Vordergrund. Darin sei zusammen mit Ärzten eine Auswahl qualitätsgesicherter Gesundheits-Apps zusammengestellt worden, etwa zu Rückenschmerzen oder Schwindel. „Wir helfen Hausärzten dabei, ihre Rolle als unmittelbare Orientierungsgeber für digitale Versorgung einzunehmen. Dafür brauchen sie mehr Wissen über Gesundheits-Apps, um Patienten entsprechend beraten zu können. Eine Testphase ist gerade erfolgreich beendet worden. Nun wird das Projekt bundesweit ausgerollt“, so Krüger. (Quelle: Barmer)

Aus für gelbe AU-Zettel

Ab 2021 wird es die gelben Zettel für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr geben. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen dann den Arbeitgeber informieren. Diese und weitere Regelungen sind im Dritten Bürokratieentlastungsgesetz des Bundesministeriums für Wirtschaft enthalten, das am 18. September 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet worden ist. In einem Gesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium ist bereits vorgesehen, dass Ärzte ab 2021 Krankmeldungen nur noch digital an die Krankenkassen schicken. Ob die Patienten dann trotzdem noch eine AU-Bescheinigung in Papierform erhalten, wie es der Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Altmeier vorsieht, ist noch offen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert die zusätzliche Ausfertigung auf Papier.

Das Bürokratieentlastungsgesetz enthält noch weitere Vereinfachungen, die vor allem den Mittelstand entlasten sollen, so den Wegfall der Papiermeldeformulare in Hotels, längere Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung von Gründern und Vereinfachungen für die Aufbewahrung von Steuerunterlagen. (Quelle: BMWi/Deutsches Ärzteblatt)

Zahnarzt-Tipps bis 20. September 2019 kostenlos verfügbar

Wie kann man Patienten helfen, beim Zahnarzt besser mit ihren Ängsten umzugehen? Diese Frage beschäftigt Detlef Schulz schon lange, und er ist als „Dr. Det“ unter anderem mit Aufklärungsvideos in Social Media dazu unterwegs. Jetzt hat der Essener Zahnarzt ein Buch zusammengestellt, in dem Patienten Antworten auf viele Fragen rund um die zahnärztliche Behandlung und das, was im Mund passiert, finden. Das eBook mit dem Titel „Der Zahn-Kompass. Angstfrei. Mutig. Aufgeklärt“ steht anlässlich des Tags der Zahngesundheit noch bis Freitag, 20. September 2019, für Kunden mit einer Kindle-unlimited-Mitgliedschaft kostenlos zur bei Amazon zur Verfügung, so Schulz. (Quelle: QN)

Prof. Erich Körber gestorben

Der frühere Lehrstuhlinhaber für zahnärztliche Prothetik der Universität Tübingen, Mitbegründer und erster Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie, Prof. Dr. Erich Körber, ist am 6. September 2019 im hohen Alter von 94 Jahren gestorben. Körber, der zunächst eine Ausbildung zum Zahntechniker absolviert hatte und anschließend in Tübingen Zahnmedizin studierte, setzte sich nicht nur für die Zusammenarbeit in der Zahnmedizin ein, er förderte auch aktiv den Austausch mit Zahnmedizinern in Osteuropa, vor allem in der DDR, Polen und Ungarn. Er agiert hier mit politisch-diplomatischem Geschick, Menschlichkeit und Humor. „Seiner“ Universität Tübingen blieb er weit über seine Emeritierung hinaus verbunden und war bis ins hohe Alter häufiger Gast bei Veranstaltungen und Symposien. (Einen ausführlichen Nachruf lesen Sie hier.) (Quelle: QN)

Kopf-Hals-Tumoren werden mehr

Kopf-Hals-Tumoren machen fünf Prozent aller Krebserkrankungen weltweit aus. Aufgrund der unspezifischen Symptome gehen Patienten oftmals sehr spät zum Arzt und der Tumor befindet sich dann oft schon in einem fortgeschrittenen Stadium. Um das Bewusstsein für diese Krebserkrankungen zu schärfen, findet in diesem Jahr zum siebten Mal die europaweite Kampagne „Make Sense" der Europäischen Kopf-Hals-Gesellschaft (EHNS) vom 16. bis 20. September statt.

Weltweit zeigt sich in den vergangenen zehn Jahren ein deutlicher Anstieg von Kopf-Hals-Tumoren, besonders auch bei Frauen. Je früher Kopf-Hals-Tumoren erkannt und behandelt werden, desto besser sind die Heilungschancen. „Deshalb ist es wichtig, die Warnsignale und Risikofaktoren der Erkrankung zu kennen“, berichtet Dirk Jäger, Geschäftsführender und Ärztlicher Direktor am NCT Heidelberg. „Wenn über einen Zeitraum von drei Wochen Symptome wie Heiserkeit, Halsschmerzen, schmerzhaftes Schlucken oder ein Fremdkörpergefühl im Rachen oder Hals bestehen, sollte man sich an einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie überweisen lassen.“ Rauchen, Alkoholkonsum und eine Infektion mit dem Humanen Papilloma Virus (HPV) erhöhen das Risiko, an Kopf-Hals-Tumoren zu erkranken. (Quelle: NCT Heidelberg)

FDI positioniert sich zu globaler Gesundheitspolitik

Der weltweite Abbau von Ungleichheiten im Bereich Gesundheit sowie die Bekämpfung globaler Gesundheitsprobleme standen im Zentrum des Jahreskongresses des Weltverbands der Zahnärzte, der Fédération Dentaire Internationale (FDI), der in der ersten Septemberwoche in San Francisco stattfand.

Die FDI verabschiedete diverse Stellungnahmen, unter anderem zu Antibiotikaresistenzen, Infektionsprävention, eLearning, Maßnahmen für gesundheitliche Chancengleichheit, verbesserten Zugang zu (zahn)medizinischer Versorgung auch in gefährdeten und unterversorgten Regionen. Auch zahnärztliches Fachpersonal sollte nicht abgeworben werden, der FDI schließt sich hier dem Code of Practice zur ethischen Rekrutierung von Gesundheitskräften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an.

„Die BZÄK sieht mit Sorge das Problem anhaltender Antibiotikaresistenzen sowie die Unterversorgung von Bevölkerungsgruppen. Gemeinsam wollen wir handeln, eng mit allen regionalen Stakeholdern zusammenarbeiten und die FDI als starken Akteur in der globalen Gesundheitspolitik positionieren. Auch wenn die Zahnmedizin nur einen Ausschnitt der Gesundheitsversorgung darstellt, in der weltweiten Gemeinschaft können wir einiges erreichen“, so Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer.

Neuer Vorstand: Für die Amtsperiode 2019 bis 2021 hat Dr. Gerhard Seeberger die Präsidentschaft der FDI übernommen, President-Elect wurde die Marokkanerin Prof. Ihsane Ben Yahya, sie wird ab 2021 an der FDI-Spitze stehen. Dr. Juliane von Hoyningen-Huene wurde zur Vorsitzenden der FDI-Sektion Women Dentists Worldwide gewählt. (Quelle: „Klartext“ der BZÄK/www.fdiworlddental.org/)

Umfrage zum Arbeitserleben in der Zahnarztpraxis bis 30. September 2019 verlängert

Die Online-Umfrage zum Arbeitserleben in der Zahnarztpraxis, die von der Europa-Universität Flensburg durchgeführt wird, ist bis zum 30. September 2019 verlängert worden. So sollen möglichst viele Praxen die Chance haben, sich noch an der Umfrage zu beteiligen. Größere Praxen, die teilnehmen, können unter anderem ein Feedback zur Mitarbeiterzufriedenheit und Verbesserungsmöglichkeiten erhalten. Teilnehmen können Zahnärzte aller Fachrichtungen und ihre Praxisteams. Weitere Informationen zur Umfrage hier. Die Online-Befragung ist direkt über diesen Link zu erreichen. (Quelle: QN)

Kooperation von CGM und WinLocal


Carsten Schmidt, CEO von WinLocal, auf der Pressekonferenz der CGM Dentalsysteme am 12. Septmeber 2019 in Liepzig (Foto: Quintessence News)

In die Praxisverwaltungssoftware Z1 Pro der CGM Dentalsysteme wird ab Oktober 2019 ein neues Tool integriert, mit dem Zahnarztpraxen prüfen können, wie, wo und mit welchen Informationen sie im Internet zu finden sind. Möglich wird dies durch eine jetzt geschlossene Kooperation mit WinLocal, einem auf Online-Vermarktung und Webmarketing im regionalen Umfeld spezialisierten Unternehmen. Wer sich entscheidet, sein Online-Marketing durch das Unternehmen betreuen und optimieren zu lassen, kann dann über das neue Tool auch den Erfolg der Maßnahmen von der Zahl der Neupatienten bis hin zum dadurch generierten Umsatz selbst verfolgen, wie Carsten Schmidt, CEO des Unternehmens, auf der Pressekonferenz der CGM Dentalsysteme am 12. September 2019 in Leipzig erläuterte.

Vorgestellt wurden in Leipzig auch weitere neue Tools in Z1 Pro, so unter anderem die neue Patientenberater-App, neue Statistik-Module für die Provisionsberechnung und ein Tool für die Optimierung der GOZ-Abrechnung. Zudem können neue Geräte für elektronisches Bezahlen von Ingenico mit der Software verbunden werden, erfolgte Zahlungen werden dann in der Praxisverwaltungssoftware automatisch verbucht. (Bericht folgt/Quelle: QN)

Bego Implant Systems expandiert in China durch eine Vertriebs- Partnerschaft


Jian Guan (BEGO Implant Systems), Dai Feng, (Care Capital Advisors); Walter Esinger (BEGO Implant Systems), Dr. Chen Guang, (Care Capital Advisors) (von links, Foto: Bego Implant Systems)

Ab dem 1. Februar 2020 verstärkt das Bremer Unternehmen Bego Implant Systems GmbH & Co. KG (BIS) sein Engagement auf dem chinesischen Implantologiemarkt durch eine strategische Partnerschaft mit Care Capital Dental Holdings Ltd. (CareCapital), einer der größten Investoren im chinesischen Dental Markt und Betreiber von namhaften Dental Service Organisationen (DSO’s) in China. Der chinesische Markt für Zahnimplantate und digitale Zahnmedizin gilt als schnell wachsend, aber noch nicht vollständig durchdrungen. „Wir sind seit mehr als 10 Jahren in China präsent und konnten uns zu einer führenden Marke entwickeln, die qualitatätsorientierte und anspruchsvolle Kunden im oberen Value Segment bedient“, sagt Walter Esinger, Geschäftsführer BEGO Implant Systems. „Über die Partnerschaft mit Care Capital bekommen wir den erforderlichen direkteren Zugang zum chinesischen Dental-Implantologiemarkt und lernen besser verstehen, welche Anforderungen die Anwender haben. Diese Information ist für uns wichtig, um in laufenden Entwicklungsprozessen, in der strategischen Ausrichtung und im Bereich von Aus-und Weiterbildungs-Modulen hinreichend Berücksichtigung zu finden. Der langjährige Partner der BIS, die Firma Fudent Ltd. wird dabei wichtiger Teil des neuen Vertriebs-und Kundensupport-Systems bleiben und wird weiter seine Kunden bedienen.“ (Quelle: Bego Implant Systems)

BÄK-Präsident Reinhardt bietet künftiger EU-Kommission enge Zusammenarbeit an


Dr. Klaus Reinhard, Präsident der Bundesärztekammer (Foto: BÄK)

Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt hat die Entscheidung der künftigen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßt, dass es auch in Zukunft ein eigenes Gesundheitsressort auf europäischer Ebene geben wird. Dies zeige, dass die neue Kommission dem Thema Gesundheit die angemessene hohe Bedeutung beimisst. „Wir freuen uns auf eine gute und enge Zusammenarbeit mit der neuen EU-Kommission“, sagte Reinhardt anlässlich der Nominierung der zypriotischen Politikerin Stella Kyriakides als neue EU-Gesundheitskommissarin. Die Ärzteschaft sei immer offen für den Dialog, solange es dabei um die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung in Europa geht. Ansatzpunkte sieht Reinhardt unter anderem beim gemeinsamen Kampf gegen Antibiotikaresistenzen, der Vermeidung von Lieferengpässen für Arzneimittel und der Förderung von Forschung und Innovation.

Gleichzeitig stellt der BÄK-Präsident aber klar: „Wir erwarten, dass die Kommission den Vertrag von Lissabon einhält. Und der formuliert sehr eindeutig: Die Organisation der Gesundheitssysteme ist Sache der Mitgliedsstaaten.“ Die immer neuen Anläufe, die Gesundheitsversorgung im Sinne der Wirtschaft europaweit zu vereinheitlichen oder Behandlungsstandards zu nivellieren, seien damit nicht zu vereinbaren. „Solchen Übergriffen werden wir uns auch in Zukunft entschieden entgegenstellen“, so Reinhardt. (Quelle: BÄK)

Straumann und Modern Dental Group mit Joint Venture in Hongkong

Die Straumann Group (Basel/Schweiz) und die Modern Dental Group Limited, ein weltweit führender Prothetik-Anbieter, haben ein Joint Venture gegründet. Zweck ist der Aufbau der Vertriebsgesellschaft Peak Dental Solutions Hong Kong Ltd, die ab dem vierten Quartal dieses Jahres die Dentalbranche in Hongkong und Macau bedienen soll. Straumann und die Modern Dental Group werden mit 40 beziehungsweise 60 Prozent substanziell in das Joint Venture investieren.

Zu den Expansionsbereichen gehören digitale Anwendungen. Zu den jüngsten Ergänzungen von Straumann zählen hier die intraoralen Scanner TRIOS, CS 3600 und Virtuo Vivo, die Medit-Laborscanner sowie die Palette von Fräsmaschinen und 3D-Druckern. Die Gruppe ist zudem daran, mit Clear-Aligners von ClearCorrect und Smyletec in den asiatischen Markt einzusteigen. Alle diese Lösungen sollen noch mehr Kunden in Hongkong und Macau von einem einzigen Servicepartner angeboten werden, so die Unternehmensmitteilung.

Peak Dental Solutions wird über eines der breitesten Angebote an Zahnersatz-, dentalen Restaurations-, Korrektur- und Digitallösungen sowie über den Zugriff auf die Kundenbasis beider Unternehmen verfügen, um so Cross-Selling-Möglichkeiten zu nutzen. Das neue Unternehmen wird mit dem Modern Dental Laboratory zusammenarbeiten und gemeinsam Trainingsprogramme entwickeln, die über das Center of Dental Education angeboten werden sollen. Die Kunden haben zudem auch Zugriff auf die Weiterbildungs- und Supportnetzwerke von Straumann und des ITI (International Team for Implantology). (Quelle: Straumann Group)

PKV-Verband gründet Startup-Fonds für digitale Gesundheits-Innovationen

Mit dem Venture-Capital-Fonds „heal capital“ fördert der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) Startup-Unternehmen, die digitale Innovationen für die Gesundheitsversorgung entwickeln. Mit dem Fonds werden die beteiligten PKV-Unternehmen ein Zielvolumen von 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um mit diesem Gründer-Kapital gezielt die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland und die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben. Dabei werde sich der Fonds zum Beispiel auf Bereiche wie digitale Gesundheitsanwendungen, Telemedizin, digitale Prävention und Digitalisierung der Pflege fokussieren.

Partner des PKV-Verbands beim Management des neuen Fonds heal capital sind die Berliner Digital Health-Investoren „Heartbeat Labs“ und „Flying Health“, die ihrerseits eine einstellige Millionensumme in den Fonds investieren. Heartbeat Labs und Flying Health sind als Investoren bereits mit Fokus auf Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland aktiv. Die Digital Health-Plattform Heartbeat Labs bringt Unternehmer mit Tech-Experten und Medizinern zusammen. Flying Health habe sich seit 2012 zu einem führenden digitalen Ökosystem in der Gesundheitswirtschaft entwickelt. Durch gezielte Partnerschaften entwickle Flying Health gemeinsam mit namhaften Playern der Gesundheitswirtschaft digitale Versorgungsmodelle, heißt es. (Quelle: PKV Verband)

Handel: 1.000 Techniker mit 520.000 Einsätzen im Jahr

Rund 80 Prozent aller deutschen Dentalhandelsunternehmen sind Mitglied im Bundesverband Dentalhandel e. V. Für die Fachhändler sind knapp 3.000 Mitarbeiter tätig, davon mehr als 1.000 als Servicetechniker. Diese kommen auf mehr als 520.000 Einsätze in Zahnarztpraxen und Laboren pro Jahr. „Eine beeindruckende Zahl und vor allem eine Leistung, die kein Online-Händler anbietet“, so BVD-Präsident Lutz Müller.

Technikerausweis, Qualitätssiegel des BVD


Ohne Servicetechniker des Dentalfachhandels geht es nicht. (Foto: BVD)

Fachhändler investierten viel in ihre Servicetechniker und stellten sie für Schulungen frei, damit sie für die Belange ihrer Kunden stets auf dem neuesten Stand sind, so der BVD. Im Schnitt besuche jeder Techniker mindestens drei bis vier Industrieschulungen im Jahr. Die DMS GmbH, eine Tochtergesellschaft des BVD, verfüge über ein unabhängiges Sachreferat, das die Schulungen der Servicetechniker zertifiziert, was durch den Technikerausweis dokumentiert wird. Der Ausweis zeigt damit, dass der Techniker aktuell fortgebildet ist. „Qualifizierte Servicetechniker sind unerlässliche Partner für Praxen und Labore, die sich auf das umfassende Know-how und das fachgerechte Ausführen der technischen Problemlöser verlassen können“, so der BVD. (Quelle: BVD)

Siebte Ausschreibung des dgpzm-elmex-Wissenschaftsfonds

Die Deutsche Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM) schreibt auch 2020 Fördermittel für wissenschaftliche Projekte in Höhe von 15.000 Euro aus. „Wir sind sehr froh, dass die CP GABA GmbH auch in diesem Jahr Mittel zur Förderung von Forschungsprojekten im Bereich der Präventivzahnmedizin bereitstellt“, sagt der Präsident der DGPZM, Prof. Dr. Stefan Zimmer von der Universität Witten/Herdecke. Ziel des dgpzm-elmex Wissenschaftsfonds ist es, wissenschaftliche Projekte im Sinne einer Anschubfinanzierung oder Nachwuchsförderung zu unterstützen. Die zur Förderung ausgewählten Projekte werden anlässlich der Jahrestagung der DGPZM, die im kommenden Jahr vom 26. bis 28. November 2020 im Rahmen der DGZ-Jahrestagung in Dresden stattfinden wird, vorgestellt.

Die Deutsche Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM) befasst sich mit der Förderung und Verbesserung der Mundgesundheit, der Verhütung oraler Erkrankungen und der Stärkung von Ressourcen zur Gesunderhaltung. Sie steht im Verbund mit der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ), der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET) und der Deutschen Gesellschaft für Restaurative und Regenerative Zahnerhaltung (DGR²Z).

Das Antragsformular mit entsprechenden Hinweisen findet sich auf der Internetseite der DGPZM. Abgabefrist für den Antrag ist der 31. März 2020. (Quelle: DGPZM)

Zwei Spitzenstandespolitiker feiern runde Geburtstage

Die Spitzen der deutschen zahnärztlichen Standespolitik feiern am 10. September 2019 jeweils einen runden Geburtstag. Dr. Peter Engel, seit 2008 Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), wird 70 Jahre alt. Er begann seine standespolitische Karriere in Nordrhein, wo er Kammerpräsident war, bevor er als Nachfolger von Dr. Dr. Jürgen Weitkamp an die Spitze der BZÄK gewählt wurde. 2016 erreichte er die notwendige Mehrheit in der Bundesversammlung der BZÄK, um für eine dritte Amtszeit gewählt zu werden, die 2020 endet. Engel hatte sich aktuell auch um das Amt des President elect der Weltzahnärzteorganisation FDI beworben, war aber am 8. September 2019 auf der Generalversammlung in San Francisco der marokkanischen Zahnmedizinerin Prof. Ihsane Ben Yahya unterlegen.


Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (Foto: BZÄK/axentis.de)

In seine Amtszeiten als BZÄK-Präsident fallen unter anderem die langjährigen Verhandlungen zur Novellierung der GOZ und die gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Wissenschaft erarbeiteten Konzepte für eine bessere Mundgesundheit bei Handicap und hohem Alter und für die Bekämpfung der frühkindlichen Karies. Ein weiterer Dauerbrenner ist die Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte, die erst in diesem Jahr zu einem Abschluss gekommen ist. Zu seinen Themen gehören auch der wachsende Einfluss der EU auf den Zahnarztberuf, die Freiberuflichkeit und die Freien Berufe sowie der Berufsnachwuchs und das stärkere Einbeziehen der Zahnärztinnen in die Berufspolitik. Er baute die europapolitische Präsenz und Kompetenz der BZÄK und die Vernetzung mit den anderen zahnärztlichen Organisationen in Europa aus und war an der erfolgreichen Bewältigung der Krise im Bundesverband der Freien Berufe (BFB) beteiligt.


Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV (Foto: KZBV/Spillner)

Auch der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer, der am 10. September 2019 seinen 65. Geburtstag feiert, startete seine berufspolitische Karriere in Nordrhein. Seit 2002 war er Mitglied des Vorstands, seit 2005 gehört er dem hauptamtlichen Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung an. Nach der Wiederwahl in den Vorstand 2011 kandidierte er nach der Hälfte der Amtszeit auf der Grundlage eine Vereinbarung mit dem damaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Jürgen Fedderwitz für das Amt des KZBV-Vorstandsvorsitzenden und wurde 2013 von den Delegierten der Vertreterversammlung gewählt. 2017 wurde er erneut in den Vorstand und als Vorstandsvorsitzender der KZBV gewählt – dies wird, so Eßer, seine letzte Amtszeit sein.

Eßer gelang es gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen und in Zusammenarbeit mit BZÄK und Wissenschaft, wesentliche Verbesserungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich zu verankern, so unter anderem die aufsuchende Betreuung für Pflegebedürftige und neue Präventionsleistungen für Pflegebedürftige und Patienten mit Handicap, neue Leistungspositionen für Kinder bis zum 30. Lebensmonat im Kampf gegen die frühkindliche Karies, die Entbudgetierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, das Abkoppeln der Vergütung von der Grundlohnsummensteigerung und die Orientierung an der Morbiditätsentwicklung. Er gehörte zu den treibenden Kräften bei der Beschreibung eines Leitbilds für den Zahnarztberuf und erreichte zuletzt eine gesetzliche Sonderregelung, mit der die Aktivitäten von Fremdinvestoren in der ambulanten zahnärztlichen Versorgung begrenzt werden sollen. Aktuell ist ihm unter anderem das Thema Frauen in der Standespolitik wichtig: Dem nächsten hauptamtlichen KZBV-Vorstand wird, so seine Überzeugung, eine Frau angehören. (Quintessence News/MM)

Ärzte mit Appell gegen das Fallpauschalen-System

Mehr als 215 Ärztinnen und Ärzte und 19 Organisationen haben in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Stern print und online unter dem Motto „Rettet die Medizin“ einen Appell gegen das Diktat der Ökonomie in den Krankenhäusern gezeichnet. Sie beschreiben darin die fatalen Folgen des Fallpauschalen-Systems für ihre Arbeit als Ärzte und die Behandlung der Patienten, die sich immer stärker an dem orientiere, was sich wirtschaftlich für das Krankenhaus lohne, und nicht an den Bedürfnissen des individuellen Patienten. „Das Fallpauschalensystem, nach dem Diagnose und Therapie von Krankheiten bezahlt werden, bietet viele Anreize, um mit überflüssigem Aktionismus Rendite zum Schaden von Patientinnen und Patienten zu erwirtschaften“, heißt es. Der Appell steht zum Mitzeichnen frei. (Quelle: Stern.de)

Neuer Präsident der FDI im Amt

Dr. Gerhard Seeberger (Italien) ist neuer Präsident der Weltzahnärzteorganisation FDI. Er trat sein Amt als Nachfolger von Dr. Kathryn Kell (USA) auf dem zusammen mit der American Dental Association in San Francisco veranstalteten ADA FDI World Dental Congress an und wird bis 2021 in dieser Position aktiv sein. Zum neuen President elect wurde die Marokkanerin Prof. Ihsane Ben Yahya gewählt. Sie ist seit 2013 Mitglied des FDI Councils und lehrt an der Universität Casablanca. Sie ist auch Präsidenten der marokkanischen Zahnärztevereinigung und setzt sich seit Jahren für Prävention und Weiterbildung ein. Damit wird ab 2021 erneut eine Frau an der Spitze der FDI stehen.

Der World Dental Congress in San Francisco mit mehr als 30.000 Teilnehmern fand vom 4. bis 8. September 2019 statt. Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, hatte ebenfalls für die Position des President elect kandidiert. (Quelle: FDI/Quintessence News)

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen in der Sozialversicherung werden 2020 erneut steigen. Das geht aus dem seit 6. September 2019 vorliegenden Referentenentwurf zur Anpassung der Rechengrößen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor. Danach soll die Beitragsbemessungsgrenze für die Gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung von derzeit 4.537,50 Euro im Monat (54.450 Euro jährlich) auf voraussichtlich 4.687,50 Euro monatlich (56.250 Euro jährlich) steigen. Für die Rentenversicherung liegt sie für die allgemeine Rentenversicherung (West) bei 82.800 Euro jährlich/6.900 Euro monatlich, in der allgemeinen Rentenversicherung (Ost) bei 77.400 Euro jährlich/6.450 Euro monatlich. (Quelle: BMAS)

Innovationsausschuss fördert ein Projekt aus der KfO

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Website eine Übersicht der neuen Projekte veröffentlicht, die zukünftig aus Mitteln des Innovationsfonds gefördert werden. Es handelt sich dabei um insgesamt 59 Projekte zur themenspezifischen und themenoffenen Versorgungsforschung, zur Evaluation von Selektivverträgen sowie zur Weiterentwicklung und Evaluation zweier Richtlinien des G-BA.

Unter den mehr als 60 Projekten ist auch ein zahnärztliches Vorhaben: Prof. Dr. Karl-Friedrich Krey, Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und Direktor der Poliklinik für Kieferorthopädie der Universität Greifswald, wird sich mit der Frage „Effekte von Gebissanomalien auf Mundgesundheit und -funktion“ befassen. Das Projekt greift damit Themen auf, die aktuell im Zusammenhang mit kieferorthopädischen Maßnahmen diskutiert werden. Primäres Ziel ist es, langfristige Effekte (20 Jahre) für Zahnverlust, Attachementverlust und Karies abzuschätzen, die potenziell mit einer kieferorthopädischen Behandlung hätten vermieden werden können. Sekundär sollen weitere Wirkungen von Gebissanomalien und kieferorthopädischer Therapie erfasst werden.

Sobald die Förderempfänger die erforderlichen Auflagen erfüllt haben, können sie in Abhängigkeit des Projektfortschritts quartalsweise Fördermittel anfordern. Die Projektanträge waren auf die Förderbekanntmachungen vom 19. Oktober 2018 und 23. November 2018 eingegangen. Seine Entscheidung über die Projektförderung hat der Innovationsausschuss am 16. August 2019 bekannt gegeben. (Quelle: G-BA)

CompuGroup Medical SE steigt in den MDAX auf

Die Aktie der CompuGroup Medical SE wird zukünftig im MDAX geführt, wie die Deutsche Börse mitteilte. Die Veränderung der Indexzusammensetzung wird zum 23. September 2019 wirksam. Das Unternehmen erfülle die beiden erforderlichen quantitativen Aufnahmekriterien Marktkapitalisierung und Handelsvolumen, heißt es in der Meldung des Unternehmens.

Michael Rauch, CFO der CompuGroup Medical SE: „Wir freuen uns über die Aufnahme in den MDAX und das fortgeführte Listing im TecDAX und gehen davon aus, dass unsere Aktie für Investoren insbesondere im Technologie- und Healthcare-Bereich noch relevanter wird.“

„Der Aufstieg in den MDAX bei gleichzeitigem Verbleib im TecDax stärkt unsere Marktbedeutung als ‚Digitalisierer‘ in der Gesundheitsbranche. Dies freut uns und hilft bei unserem Bestreben, die hier liegenden Effizienzpotentiale weltweit zu erschließen und damit auch zukünftig tragfähige und faire Gesundheitssysteme zu ermöglichen“, so Frank Gotthardt, Gründer und CEO der CompuGroup Medical SE. Die Aktie der CompuGroup Medical SE ist seit September 2018 auch im SDAX gelistet. (Quelle: CGM SE)

Aufstiegsstipendium für Studium ohne Abitur gestiegen

Durch die Förderung des Bundesbildungsministeriums erhalten Stipendiaten der Studienförderung für Berufserfahrene ab September mehr Geld. Zudem können sich Interessierte ab 24. September 2019 am neuen Auswahlverfahren beteiligen. Das Programm richtet sich an besonders engagierte und praxiserfahrene Fachkräfte mit Berufsausbildung. Das Aufstiegsstipendium unterstützt sie auf dem Weg zu einem Studienabschluss.

Die monatliche Förderung für ein Vollzeitstudium erhöht sich ab dem 1. September von 815 Euro auf 933 Euro (Stipendium 853 Euro plus Büchergeld 80 Euro). Zusätzlich kann bei einem Vollzeitstudium für eigene Kinder ein Betreuungszuschuss beantragt werden. Dieser steigt von 130 Euro auf nun 150 Euro je Kind, darüber hinaus wird die Altersgrenze von zehn Jahren auf 14 Jahre angehoben. Das Aufstiegsstipendium fördert auch berufsbegleitend Studierende; hier beträgt die neue Förderhöhe 2.700 Euro im Kalenderjahr.

Beruflich Qualifizierte können heute bundesweit auch ohne Abitur ein Studium beginnen. Nach einer Studie des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) nutzen derzeit bundesweit rund 60.000 Menschen diese Möglichkeit. Mit aktuell rund 4.500 Geförderten an mehr als 300 Hochschulen gehört das Aufstiegsstipendium zu den größten Studienstipendien in Deutschland.

Startschuss für das neue Auswahlverfahren ist der 24. September. Die Online-Bewerbung ist bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung möglich. Voraussetzungen für die Bewerbung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender zweijähriger Berufserfahrung. (Quelle: BMBF)

ZTI Rheinland-Pfalz fordert Aufschub der MDR für Labore bis 2024

Die Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz fordert von der rheinland-pfälzischen Landesregierung, sich auf Bundes- und Länderebene für einen Aufschub bei der neuen Medical Device Regulation (MDR) für sogenannte Sonderhersteller einzusetzen. Die Befürchtungen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), der in der Zahntechnik und Medizintechnik tätigen Gesundheitshandwerke, schienen sich tatsächlich zu bewahrheiten, so die Innung: „Die neue EU-MDR, die ab Mai 2020 verbindlich in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden soll, führt zu einer nicht abzuschätzenden Bürokratie und Finanzbelastung dieser kleinen Unternehmen.“

Selbst innerhalb der Bundesregierung würden organisatorische Probleme, durch die gravierend steigenden Anforderungen gesehen und die fristgerechte Umsetzung der EU Verordnung in Frage gestellt. Damit schließe sie sich den Bedenken der mittelständischen Wirtschaft an, ebenso der TÜV, Krankenhausgesellschaft und andere, die diese bürokratischen und chaotischen Umstellungen auf die neuen Regelungen massiv kritisieren.

Der Patientenschutz müsse natürlich immer im Vordergrund stehen. Daher hält die Zahntechnikerinnung Rheinland-Pfalz die neue „MDR“ in vielerlei Hinsicht für die „Sonderhersteller“ wie im Zahntechnikerhandwerk, nicht für zielführend und zweckmäßig. „Wir fordern die Landesregierung angesichts ihres Erkenntnisstandes auf, unmittelbar in Berlin sich für etwas mehr Realitätssinn einzusetzen und die Einführung der MDR für ‚Sonderhersteller‘ auf 2024 zu verschieben“, so der Landesinnungsmeister der ZTI Rheinland-Pfalz, ZTM Manfred Heckens. (Quelle: ZTI Rheinland-Pfalz)

ZA AG: Andreas Hitzbleck folgt auf Dr. Daniel von Lennep

In der Geschäftsleitung der ZA Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft Düsseldorf, AG, gibt es gleich zwei Veränderungen: Dr. Daniel von Lennep verlässt nach zwölf Jahren den Vorstand; Andreas Hitzbleck bringt seit Juni 2019 als designiertes Vorstandsmitglied umfassende IT-Kompetenz mit in DIE ZA, so das Unternehmen.


Dr. Daniel von Lennep scheidet nach zwölf Jahren aus dem Vorstand der ZA AG aus. (Foto: ZA)

Er sei nach wie vor ein begeisterter Zahnarzt und möchte sich nun nach langjährigem Engagement bei der ZA wieder voll und ganz seinem eigentlichen Beruf widmen, so von Lennep zu seinem Ausscheiden. Der ZA, ihren Menschen und ihrem Motto „von Zahnärzten für Zahnärzte“ fühle er sich aber immer eng verbunden. Vorstandssprecher Wolfgang Balmes erklärte, mit von Lennep verliere man „einen wichtigen Sparringspartner der ZA und einen profunden Kenner des zahnärztlichen Marktes, der sich auch mit großer Begeisterung in der Standespolitik engagiert“. Er stehe der ZA weiterhin als GOZ-Berater zur Seite. „Wir danken ihm für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit und alles, was er mit der und für DIE ZA erreicht hat.“

Hitzbleck bringe mehr als 15 Jahren Erfahrung in der IT- und Gesundheitsbranche mit, zuletzt als Geschäftsbereichsleiter Gesundheitswesen bei der adesso AG und Geschäftsführer der MediOne GmbH, und verfüge unter anderem über wertvolles Know-how aus den Bereichen Softwareentwicklung, Beratung, Vertrieb und im Handling von IT-Projekten zur Prozessoptimierung mit. „Eines unserer Ziele ist natürlich die Optimierung unserer internen Prozesse: Wir möchten perspektivisch mehr Volumen bei gleicher Arbeitslast stemmen können. Das eigentliche Ziel ist aber, innovative Dienste für unsere Kunden zu entwickeln. Zum einen möchten wir einen Beitrag dazu leisten, den administrativen Aufwand in der Zahnarztpraxis zu senken. Zum anderen wollen wir unseren Kunden ermöglichen, ihren Patienten digitale Services zu bieten, die sie aus anderen Lebensbereichen bereits kennen und nutzen. Das zahlt voll auf unser Motto ‚Von Zahnärzten für Zahnärzte‘ ein. Dieser übergeordnete Anspruch motiviert mich ungemein und ist einer der Gründe für meinen Wechsel zur ZA“, so Hitzbleck. (Quelle: ZA AG)

Zwei neue Stellvertreter im Vorstand der KZV Hessen

Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZV Hessen) hat seit dem 1. September 2019 zwei neue stellvertretende Vorstandsvorsitzende. Die Vertreterversammlung der KZV Hessen hatte Dr. Niklas Mangold und Dr. Dr. Josef Schardt bereits Ende 2018 beziehungsweise am 14. Juni 2019 gewählt. Vorsitzender des Vorstands bleibt Stephan Allroggen, der das Amt bereits seit dem 1. Januar 2009 innehat.

Dr. Dr. Josef Schardt folgt auf Michael Matthes, der zum 15. Mai 2019 aus seinem Amt ausschied. Er verfügt über 32 Jahre Erfahrung als Vertragszahnarzt und führte eine eigene Praxis in Waldbrunn im Westerwald. Vor seinem Amtsantritt im KZVH-Vorstand war er viele Jahre als Prothetik-Gutachter der KZV Hessen aktiv. Für die Landeszahnärztekammer und die KZV Hessen war er tätig als Dozent, Referent und Berufsschullehrer für die Ausbildung und für Aufstiegsfortbildungen zahnmedizinischer Fachangestellter. Zudem führte er KZVH-Beratungsseminare zu zahnmedizinischen Abrechnungsfragen durch. Schardt ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin. Seine Approbation als Arzt erhielt er 1981, die zahnärztliche Approbation 1984.


Der Vorstand der KZV Hessen (von links): Dr. Dr. Josef Schardt, Stephan Allroggen, Dr. Niklas Mangold (Foto: Puchmüller/KZV Hessen)

Dr. Niklas Mangold ist seit 27 Jahren Vertragszahnarzt, bis zur Übernahme des neuen Amtes mit eigener Praxis in Neu-Isenburg. Er folgt auf Dr. Alfons Kreissl, der am 31. August 2019 aus dem Vorstand ausschied. Mangold war viele Jahre Mitglied der Vertreterversammlung der KZV Hessen, außerdem Mitglied der Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen. Seit 2017 hat er zudem einen Sitz in der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Für die KZV Hessen war er vor seinem Amtsantritt als Vorstandsbeauftragter für Abrechnungsfragen aktiv. Im Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) engagiert sich Mangold seit 2005, zuletzt als hessischer Landesvorsitzender. (Quelle: KZV Hessen)

7,6 Stunden wöchentlich für die Bürokratie

45,8 Stunden haben zahnärztliche Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber im Jahr 2016 im Durchschnitt pro Woche gearbeitet. Dabei entfielen 34,3 Stunden pro Woche auf die reine Behandlungszeit, 7,6 Stunden auf Praxisverwaltung und 3,9 Stunden auf sonstige Tätigkeiten. Im Bundesschnitt liegt die Arbeitszeit von Zahnärztinnen und Zahnärzten damit um etwa ein Drittel höher als im Durchschnitt aller Erwerbstätigen. (Quelle: Jahrbuch 2018 der KZBV)

Antikorruptionsgesetz: Kein Änderungsbedarf

Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine Änderungsbedarf am 2016 in Kraft getretenen Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundesrat hervor, die jetzt vorgelegt wurde. Danach sollte geprüft werden, ob durch Veränderung im Gesetzgebungsverfahren Lücken für die Bekämpfung von Korruptionstatbeständen entstanden sind. Laut Bericht des Bundesjustizministeriums war das nicht der Fall. Auch wenn einige Länder mögliche Lücken kritisiert hätten, aufgrund derer vermutete Verstöße gar nicht verfolgt oder angezeigt würden, habe die Abfrage des Bundesministeriums für Gesundheit bei den Spitzenorganisationen der Gesetzlichen Krankenversicherung keinen Handlungsbedarf ergeben: „Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung teilten jeweils mit, dass ihnen und ihren Mitgliedern keine konkreten Fälle, die auf Strafbarkeitslücken hinwiesen, bekannt geworden seien. Der GKV-Spitzenverband sieht die Beschränkung der Strafbarkeit bei Bezugsfällen ebenfalls kritisch, hat aber seinerseits bisher auch keine konkreten Fälle festgestellt, die Strafbarkeitslücken belegen. Im Ergebnis sind daher bislang keine Sachverhalte bekannt geworden, die Änderungen der §§ 299a, 299b StGB geboten erscheinen lassen“, heißt es im Schreiben des Justizministeriums. (Quelle: Bundesratsdrucksache 392/19)

116 117 – Kampagne für zentrale Rufnummer des Bereitschaftsdiensts gestartet

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine Kampagne gestartet, um die zentrale Rufnummer für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst in der Bevölkerung bekannter zu machen. Zwei „Elfen“, die „Elf6“ und die „Elf7“ sollen als Markenbotschafterinnen für Aufmerksamkeit sorgen. Seit einigen Jahren können Patienten außerhalb der Praxisöffnungszeiten und am Wochenende über die 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen, aber die Nummer sei vielen noch nicht bekannt, so KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Es würden dafür oft die Notfallnummer 112 gewählt oder auch mit leichteren Erkrankungen die Notaufnahmen der Krankenhäuser aufgesucht. Mit TV- und Online-Spots, Plakaten und Anzeigen wollen die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Bereitschaftsdienstnummer noch bekannter machen.

Ab dem kommenden Jahr wird der Service hinter der Nummer stark ausgebaut. Ab Januar 2020 werden unter der 116 117 auch die Terminservicestellen der KVen erreichbar sein, die Patienten schon jetzt Termine bei Ärzten und Psychotherapeuten vermitteln. Außerdem wird eine Schnittstelle zum Rettungsdienst unter der Nummer 112 eingerichtet, so dass Anrufer mit lebensbedrohlichen Beschwerden sofort an diesen weitergeleitet werden können. Um die Dringlichkeit des Anrufs einzuschätzen, werden die Callcenter mit einer Software zur medizinischen Ersteinschätzung (SmED, kurz für „strukturierte medizinischen Ersteinschätzung in Deutschland“) ausgestattet. „Alle diese Angebote werden im Lauf des kommenden Jahres auch über die Website www.116117.de sowie über eine App für das Smartphone zur Verfügung stehen“, kündigte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, an.

Ab Januar wir die kostenfreie Nummer 116 117 rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar sein. Neben dem technischen Aufwand, der Entwicklung der App durch die KV Telematik und der Pflege der Website sei auch ein hoher personeller Ressourceneinsatz nötig. „Wir werden das Personal in den Callcentern auf etwa 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufstocken. Außerdem erhält das medizinisch qualifizierte Personal dort weitere Schulungen, etwa zum Umgang mit der Software zur Ersteinschätzung“, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. (Quelle: KBV)

Spahn arbeitet an Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn reagiert auf Probleme mit der neuen Medical Device Regulation, kurz MDR. Diese europäische Neuregelung für Medizinprodukte wird im Frühjahr 2020 ihre volle Wirkung entfalten, allerdings gibt es im Vorfeld weiter Probleme mit der Umsetzung. Spahn hat nun einen Referentenentwurf erarbeiten lassen, der auf Grundlage der EU-Medizinprodukteverordnung einen Ersatz des Medizinproduktegesetzes (MPG) durch ein Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MDG) vorsieht (Geltungsbereich für In-vitro-Diagnostika erst ab 2022). Darüber hinaus beinhaltet der Entwurf entsprechende Änderungen des SGB V, Heilmittelwerbegesetzes, Arzneimittelgesetzes, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, des Chemikaliengesetzes und des Produktsicherheitsgesetzes.

Für die Medizintechnikbranche ist besonders die Regelung in Paragraf 45 von Relevanz. Das BMG plant demnach, die Kompetenz zur Durchführung von erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor unvertretbaren Risiken einer Bundesbehörde (BfArM und Paul-Ehrlich-Institut) zu übertragen. Diese Aufgabe oblag bisher den Ländern, die selbst entscheiden konnten, ob und inwieweit sie auf Meldungen der Bundesbehörden reagierten. Begründet wird der Schritt mit den Vorgaben der EU-MDR. Das Gesetz bedarf nach jetzigem Stand der Zustimmung des Bundesrats. (Quelle: BVMed/Quintessence News)

Günstigerer Zins für Ratenzahlung durch Patienten

Ratenzahlungsangebote seien heutzutage aus bestimmten Lebensbereichen kaum mehr wegzudenken, auch Zahnarztpraxen erwarteten solche Angebote zur Finanzierung von Privatleistungen. Bei den meisten Factoring-Dienstleistern gehören daher Teilzahlungsoptionen für Patienten zum Leistungsangebot.

DIE ZA in Düsseldorf bietet ihre Finanzierungen für Patienten seit dem 1. September 2019 nun mit einem dauerhaft gesenkten Zinssatz von 7,99 Prozent p. a. an. Dieser Satz sei durchaus vergleichbar mit dem der großen Player im Factoring-Markt beziehungsweise teilweise sogar niedriger, so das Unternehmen. Interessant sei dies vor allem auch im Hinblick auf die Laufzeiten: Während viele der Wettbewerber lediglich bis zu 48 Monatsraten anbieten und/oder teils höhere Zinssätze für längere Laufzeiten berechnen, gewähre DIE ZA Laufzeiten von bis zu 72 Monatsraten mit durchgängig 7,99 Prozent Zinsen p. a. Ratenvereinbarungen bis zu sechs Monaten bleiben weiterhin komplett zinsfrei, heißt es.

Dies sei laut Vorstandsmitglied Holger Brettschneider keine reine Entscheidung aus Wettbewerbsgründen gewesen, sondern zahle ebenso auf den unternehmenseigenen Grundsatz „Von Zahnärzten für Zahnärzte“ ein: „Die Möglichkeit einer bequemen und unbürokratischen Teilzahlung kann für die Patienten ein ausschlaggebendes Argument bei der Entscheidung für oder gegen eine höherwertige Behandlung darstellen. Machen wir unser Teilzahlungsangebot attraktiver, unterstützen wir damit nicht nur eine bessere Versorgung der Patienten, sondern ermöglichen somit auch unseren Kunden, den Zahnärzten, steigende Umsätze.“ Ein Großteil der Einnahmen aus der ZA Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft, AG, der Factoring-Gesellschaft der ZA, fließt zurück an die Muttergesellschaft (ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG), die sie in Projekte zur Förderung des zahnärztlichen Berufsstandes reinvestiert. (Quelle: ZA AG)

Quelle: Quintessence News Nachrichten Zahnmedizin Praxisführung Politik Wirtschaft Menschen Bunte Welt

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