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BDK-Bundesvorsitzender Dr. Köning hatte beim Start-up DrSmile von „Standardunterschreitung in Diagnostik und Therapie“ gesprochen

(c) BDK/axentis.de

„Die Behandlungen der Partnerzahnärzte […] stellen eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie dar.“ So stand es im Leitartikel des 1. BDK-Bundesvorsitzenden Dr. Hans-Jürgen Köning im Mitgliedermagazin BDK.info 5/2018 zum Thema „Aligner-Start-ups“ zu lesen. Das Landgericht Düsseldorf ist dem jetzt gefolgt, so der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK).

„Wettbewerbswidrig, herabsetzend, verunglimpfend“ – so empfand die Urban Technology GmbH als Betreiberin des Aligner-Start-ups „DrSmile“ diesen Artikel und leitete gerichtliche Schritte ein. Das Landgericht Düsseldorf hat nun entschieden und wies den Antrag mit Urteil vom 14. März 2019 (Az.: 34 O 1/19) vollumfänglich zurück: Die geäußerten Passagen seien keine Schmähkritik. Vielmehr beschreibe Köning „wahrheitsgemäß das Geschäftskonzept“ von DrSmile.

Gericht sieht wahrheitsgemäße Schilderung des Geschäftskonzepts

Zum Standard einer kieferorthopädischen Behandlung gehöre beispielsweise, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, „im Einzelfall auch die röntgenologische Darstellung aller Zähne und Zahnkeime“. Dies sei bei DrSmile schon „mangels eines Röntgengerätes“ nicht möglich, der „Standard bei der Diagnostik [deshalb] unterschritten“. Auch die Tatsache, dass der Patient den Zahnarzt lediglich einmal zu Beginn der Behandlung sehe, widerspreche „dem Standard einer kieferorthopädischen Behandlung, die eine Verlaufskontrolle durch den/die Arzt/Ärztin vorsieht“.

Missstände im Sinne der Patienten aufzeigen

„Um Patienten fachgerecht kieferorthopädisch behandeln zu können, reichen ein Scan und ein paar Aligner einfach nicht aus“, bekräftigt auch Köning seine Kritik am Vorgehen des Start-ups. „Wird ohne ausreichende Diagnostik und ohne regelmäßige Kontrollen behandelt, stellt dies einen Behandlungsfehler dar, der zu erheblichen Gefahren für den Patienten führt.“ Es sei Aufgabe des Berufsverbandes Deutscher Kieferorthopäden, solche Missstände aufzuzeigen – im Sinne der Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, aber auch und gerade im Sinne der Patienten. „Dazu stehe ich und freue mich, dass das Gericht meine Auffassung teilt.“

DrSmile hat inzwischen angekündigt, dass man sich „weiter um eine Untersagung derartig unkollegialer und unzutreffender Behauptungen in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht bemühen“ werde.

Der Beitrag wurde am 25. März 2019 um 8.10 Uhr um die Stellungnahme von DrSmile aktualisiert.

Titelbild: Dr. Hans-Jürgen Köning, 1. BDK-Bundesvorsitzender, attestierte den „Behandlungen“ des Aligner-Start-ups DrSmile „eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie“. Das LG Düsseldorf bestätigte diese Aussage nun in einem aktuellen Urteil. (Foto: BDK/Lopata/Axentis)
Quelle: BDK Politik Kieferorthopädie

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