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Mehr junge Menschen sollen vom BAföG profitieren – Reform wird ab dem 1. August wirksam

Es sollen wieder mehr junge Menschen BAföG erhalten, um eine bessere Schulausbildung oder ein Studium finanzieren zu können. Dazu tritt am 1. August eine umfangreiche Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, kurz BAföG, in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen: Es gibt mehr Geld, mehr Wohnkostenzuschlag, die Einkommensfreibeträge steigen und die Rückzahlungsmodalitäten werden zugunsten der Schüler und Studenten verändert.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärte dazu, die Reform des BAföG sei ein großer Schritt. Die Regierung investiere allein in dieser Legislaturperiode 1,3 Milliarden Euro in die Zukunft der jungen Generationen. „Durch die Reform wird es mehr BAföG für mehr junge Menschen geben. Auch wenn die Reform schrittweise wirksam wird, ist mit diesem 1. August die Trendwende beim BAföG eingeleitet“, so Karliczek.

Bessere Startchancen für junge Menschen

Mit den weitreichenden Verbesserungen bei den BAföG-Leistungen soll den jungen Generationen der Weg geebnet werden, eine qualifizierte Ausbildung an Schulen oder Hochschulen aufzunehmen. „Das ist ein Beitrag unseren Wohlstand zu sichern, weil dadurch qualifizierte Fachkräfte ausgebildet werden. Im Fokus aber stehen vor allem die jungen Menschen selbst: Mit einer qualifizierten schulischen oder akademischen Ausbildung haben sie eine gute Startchance in ihre berufliche Zukunft, unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen“, so die Bundesbildungsministerin.

In den vergangenen Jahren war die Zahl derer, die BAföG beziehen konnten oder wollten, immer weiter gesunken. Auch für 2018 erwartet die Ministerin, dass sich der Trend nach unten fortsetzt. Die amtliche Statistik wird in den nächsten Tagen veröffentlicht. Das Gesetz ist am 16. Juli in Kraft getreten. Die Wirkungen entfalten sich danach ab dem 1. August 2019, sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Die Reform im Einzelnen

Bedarfssätze und Wohnzuschlag: Die Bedarfssätze steigen in zwei Stufen jeweils zum Schuljahres- beziehungsweise Wintersemesterbeginn und zwar in diesem Jahr um 5 und im kommenden Jahr nochmals um weitere 2 Prozent. Der Wohnzuschlag für BAföG-Berechtigte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, wird überproportional angehoben und steigt für Studierende zum kommenden Wintersemester von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich. Insgesamt steigt der Förderungshöchstbetrag von 735 Euro heute bis auf 861 Euro im Jahr 2020.

Einkommensfreibeträge: Die für die grundsätzlich einkommensabhängige Förderung entscheidenden Einkommensfreibeträge werden in drei Stufen ebenfalls kräftig angehoben. Konkret zum kommenden Schuljahres- beziehungsweise Wintersemesterbeginn um 7 Prozent, in 2020 um weitere 3 Prozent und auch in 2021 nochmals um 6 Prozent. Auch die Freibeträge für das anzurechnende Vermögen der BAföG-Bezieher steigen ab 2020 von 7.500 auf 8.200 Euro. Für unterhaltspflichtige Bezieher erhöht sich gleichzeitig der zusätzliche Freibetrag von 2.100 auf 2.300 Euro

Familienfreundlicher: Das BAföG wird zugleich familienfreundlicher. Das große Engagement Auszubildender, die neben ihrer Vollzeitausbildung pflegebedürftige Angehörige pflegen, wird durch eine Verlängerungsmöglichkeit der Förderungsdauer honoriert. Der Kinderbetreuungszuschlag wird in zwei Stufen von bislang 130 Euro über 140 Euro ab Beginn des kommenden Schuljahres beziehungsweise Des Wintersemesters auf 150 Euro ab August 2020 angehoben. Zugleich wird für Bewilligungen ab dem heutigen Tage das für den Kinderbetreuungszuschlag und eine verlängerte Förderungsdauer wegen Betreuung maßgebliche Kindesalter von zehn auf 14 Jahre angehoben.

Zuschläge zur Versicherung: Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge für Geförderte werden ebenfalls angehoben; zusätzlich wird dabei auch der seit 2015 mögliche kassenindividuelle Zusatzbeitrag berücksichtigt. Erstmals steht Auszubildenden ab 30 Jahren, die in der Regel nicht mehr in der Krankenversicherung für Studierende versicherungspflichtig sind und deshalb als freiwillig Versicherte höhere Beiträge entrichten müssen, auch ein entsprechend höherer pauschaler BAföG-Zuschlag zu.

Geänderte Deckelung der BAföG-Schulden. Um noch wirksamer Verschuldensängsten zu begegnen, die von der Aufnahme eines Studiums abhalten könnten, wird die bisher rein betragsmäßige Deckelung der BAföG-Schulden Studierender - von den Förderungsleistungen für schulische Ausbildungen muss ohnehin nichts zurückgezahlt werden – auf maximal 10.000 Euro in eine zeitliche Begrenzung der Rückzahlungsverpflichtung umgewandelt. Nach Zahlung von 77 Monatsraten wird künftig Geförderten eine noch darüber hinaus verbleibende Restschuld endgültig erlassen.

Zinsfreies Darlehen: Das verzinsliche BAföG-Bankdarlehen, das nach Ablauf der regulären Förderung bisher nur noch zur Verfügung stand, insbesondere als ergänzende Hilfe zum verspäteten Studienabschluss, wird für alle Neubewilligungen durch ein deutlich weniger belastendes zinsfreies Staatsdarlehen ersetzt. Außerdem wird allen mit BAföG-Staatsdarlehen Geförderten, denen es bis zum Ablauf des nunmehr maximalen Rückzahlungszeitraums von 20 Jahren nicht gelingt, ihre Schulden vollständig zu tilgen, erstmals unter transparenten Bedingungen ein endgültiger Erlass des noch offen gebliebenen Darlehens(rest)betrages gewährt.

Informationsoffensive: Niemand soll aus reiner Unkenntnis der deutlich verbesserten BAföG-Leistungen seine Qualifizierungschancen verpassen. Deshalb startet morgen auch eine neue Informationsoffensive des BMBF zum BAföG. Im Rahmen der Informationsoffensive 2019 wird im Oktober eine BAföG-Hochschultour an 28 Universitäts- und Fachhochschulstandorten quer durch Deutschland starten. Mehr Informationen gibt es auch auf der Internetseite des BMBF zur BAföG-Reform.

Mehr zum Aufstiegs-BAföG für die berufliche Weiterqualifikation: Aufstiegs-BAFöG auch für Zahntechniker und ZFA

Titelbild: Antonio Guillem/Shutterstock.com
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