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Hälfte der Praxiseinnahmen kommen aus Privatleistungen – erneute Einbrüche befürchtet

Die Einnahmen der Zahnarztpraxen bei privat liquidierten Leistungen sind 2020 stark eingebrochen. Das meldet die Bundeszahnärztekammer auf der Grundlage der GOZ-Analyse für das erste Halbjahr 2020.

Rund die Hälfte aller Praxiseinnahmen wird durch private Liquidationen – in der Privaten Krankenversicherung Vollversicherte und Privatanteil bei gesetzlich Versicherten abgedeckt.  Im April und Mai 2020 gab es bei der privaten Liquidation drastische Einbrüche von zum Teil mehr als 50 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Im Gegensatz zur GKV entspricht hier ein Leistungsrückgang auch einem Honorarrückgang in gleicher Höhe.

PKV-Versicherte bei Zahnarztbesuchen zurückhaltender

Dabei sei damit bei den Privatversicherten der Rückgang in der Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen mit rund 23 Prozent Minus im ersten Halbjahr stärker ausgefallen als bei den GKV-Versicherten, wo der Rückgang aus Privatliquidationen für Eigenanteile im ersten Halbjahr 13 Prozent betragen habe, wie der BZÄK-Vorstand in einem Gespräch berichtete. Dies sei auch ein deutlicher Unterschied zur Situation bei den Ärzten, bei denen nahezu keine Facharztgruppe einen so hohen Anteil von Privatleistungen an den Praxiseinnahmen ausweise.

Aktuelle Zahlen zur Entwicklung im 3. Quartal werden voraussichtlich Ende Oktober vorliegen, hieß es. Detaillierte Zahlen zu den Honorarrückgängen werden im demnächst erscheinenden Statistischen Jahrbuch 19/20 der BZÄK veröffentlicht.

Erneuter starker Rückgang befürchtet

„Die Sorge bestehe nun, dass

  • durch eine Leistungszurückhaltung der Versicherten aufgrund des zunehmenden Infektionsgeschehens im Herbst und Winter ein erneut starker Rückgang stattfindet und zudem
  • durch das Prämiensystem der Privaten Vollversicherung sowie der mehr als 16 Millionen Zusatzversicherungen, welches eine Nichtinanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen während eines gesamten Kalenderjahres honoriert, einen Anreiz bietet, Behandlungen grundsätzlich im laufenden Jahr nicht mehr zu beginnen.“

„Beides ist der Gesundheit der Patienten nicht dienlich und würde die Praxen erheblich belasten“, heißt es im Klartext der BZÄK

Keine Nachholeffekte unter aktuellen Bedingungen

Nachholeffekte seien unter diesen Bedingungen keinesfalls möglich. „Patienten lassen ja eine im 1. Halbjahr ausgefallene PZR jetzt nicht zusätzlich im 2. Halbjahr durchführen“, so ein BZÄK-Vorstand. „Die Politik ist daher aufgerufen, gerade die Umsatzsituation der Zahnarztpraxen während der nächsten Monate kontinuierlich zu beobachten. Darüber hinaus müssen Überlegungen angestellt werden, wie die wirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen bei starkem Leistungsrückgang gestützt werden kann, da gerade hier aufgrund des hohen Anteils privater Liquidation Maßnahmen zur Sicherstellung der GKV-Finanzierung nicht ausreichen“, so die BZÄK an die Politik. (MM)

Titelbild: Freedomz/Shutterstock.com
Quelle: Quintessence News Politik Praxis Nachrichten

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