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Ergebnisse 2020 der Umfrage der KZBV bei den gesetzlichen Krankenkassen

Welche gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Professionelle Zahnreinigung (PZR) oder beteiligen sich an den Kosten? – Ein Großteil der Kassen gewährt Zuschüsse pro Jahr oder Termin, etwa in Form von speziellen Bonusprogrammen oder besonderen Tarifen. Das ist das Ergebnis der aktuellen Umfrage der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

Die Ergebnisse hat die KZBV auf ihrer Website veröffentlicht. An der Erhebung 2020 haben sich einmal mehr zahlreiche Kassen beteiligt und standardisierte Fragen zu ihren PZR-Leistungen beantwortet. Im November 2020 hat die KZBV noch eine Ergänzung eingestellt, die später eingegangene Rückmeldungen von Krankenkassen enthält.

Zum Teil abhängig von Verträgen und Bonusprogrammen

Fazit: Ein Großteil der Krankenkassen gewährt Zuschüsse pro Jahr oder Termin, etwa in Form von speziellen Bonusprogrammen oder besonderen Tarifen. Gefragt wurde unter anderem, ob der Kassenzuschuss die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) deckt. Einige Kassen gewähren eine Bezuschussung unabhängig davon, in welcher Praxis die PZR durchgeführt wird. Ein Teil der Angebote basiert hingegen auf sogenannten Selektivverträgen: Versicherte erhalten nur dann einen Zuschuss zur PZR, wenn ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt dem Selektivvertrag der betreffenden Kasse beigetreten ist. Beispiel für solche Angebote ist das Dent.net, das von vielen Kassen angegeben wird.

Einschränkungen durch Selektivverträge kritisch zu bewerten

Ist der eigene Zahnarzt nicht Mitglied in dem entsprechenden Vertrag, müssen Versicherte eine der von der Krankenkasse vorgegebenen Praxen aufsuchen, um den Zuschuss zu erhalten, oder auf den Zuschuss verzichten. Solche Einschränkungen seien aus Sicht der KZBV kritisch zu bewerten, heißt es.

Ergebnisse auf der Website der KZBV

Die Ergebnisse der KZBV-Umfrage 2020 zur PZR können unter www.kzbv.de/pzr-zuschuss kostenlos abgerufen werden. Praxen erhalten die Informationen zudem als tabellarische Übersicht in der Ausgabe 19 der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ (zm), die am 1. Oktober 2020 erscheint.

Erläuterungen zur PZR für Patienten

Wer täglich mindestens zweimal gründlich Zähne putze und zusätzlich noch die schwerer zugänglichen Zahnzwischenräume mit spezieller Zahnseide oder Interdentalraumbürsten reinige, tue schon viel für seine Mundgesundheit. „Aber auf Flächen, die Patientinnen und Patienten bei der täglichen Zahnpflege nur schwer erreichen, bilden sich bakterielle Beläge – dort setzt die PZR an! Zudem können mit der Behandlung Verfärbungen auf Zahnoberflächen entfernt werden, die durch Tee, Kaffee oder Nikotin entstehen. Die PZR unterstützt die tägliche Zahnreinigung, ersetzt diese aber nicht“, so die KZBV.

Professionelle Reinigung

Beläge auf Zahnoberflächen, in den Zwischenräumen und in den so genannten Zahnfleischtaschen entfernen Zahnärztinnen und Zahnärzte oder geschultes Praxispersonal mit speziellen Handinstrumenten und Geräten. Diese arbeiten zum Beispiel mit Ultraschall oder einem Gemisch aus Wasser und feinen Pulverartikeln, das mit Hilfe von Druckluft bei der Reinigung eingesetzt wird. Das ist der Grund, warum die Behandlung eine „professionelle“ Zahnreinigung ist.

Politur und Fluoridierung

Bakterien setzen sich leichter auf rauen Oberflächen fest als auf glatten. Deshalb folgt bei einer PZR auf die Reinigung eine Politur. Dabei werden nicht nur die Zahnflächen geglättet, sondern auch unebene Übergänge zu Füllungen oder Zahnersatz. Um den fortlaufenden Mineralverlust des Zahnschmelzes zu verringern und die Remineralisation zu erleichtern, wird anschließend Gel oder Lack mit hochkonzentriertem Fluorid auf die Zähne aufgetragen. Dieser Vorgang führt zur örtlichen Bildung von Fluoriddepots, die wichtig sind für einen intakten Zahnschmelz.

Vorbeugung gegen Karies und Parodontitis

„Fragen und Tipps zur Mundhygiene sind bei einer PZR Pflichtprogramm. Was für Patienten individuell wichtig ist, wird in der Praxis bei einer PZR ebenfalls besprochen. Die Behandlung sorgt also nicht nur für ein strahlendes Lächeln. Sie ist vielmehr elementarer Bestandteil eines präventionsorientierten Gesamtkonzepts zur Vermeidung und Therapie von Volkskrankheiten wie Karies und Parodontitis“, heißt es in den Erläuterungen der KZBV.

Frequenz und Kosten

„Meist reicht eine PZR zweimal pro Jahr aus. Bei einem hohen Parodontitis-Risiko sind kürzere Abstände nötig. Wie oft eine PZR sinnvoll ist, empfiehlt im konkreten Fall die behandelnde Zahnärztin oder der behandelnde Zahnarzt“, so die KZBV. Die PZR ist keine regelhafte Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wie viel die PZR koste, hänge vor allem vom Aufwand und der Zahl der zu reinigenden Zähne ab. „In der Regel dauert sie etwa 45 Minuten, manchmal aber auch 60 Minuten und mehr. Die PZR kostet etwa 80 bis 120 Euro. Je kürzer die Abstände zwischen den Behandlungen, desto kürzer ist meist auch die Dauer der PZR“, heißt es.

Aktualisiert am 12. November 2020 um die Informationen zur 2. Aufstellung vom November. -Red.

Titelbild: al7/Shutterstock.com
Quelle: KZBV Prävention und Prophylaxe Team Patientenkommunikation Politik med.dent.magazin

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