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KZBV-Vertreterversammmlung: Gutachten zu MVZ vorgetellt – Zahnärzte in der Corona-Pandemie unterstützen

Dr. Marion Marschall

Die Bewältigung der Corona-Pandemie dominiert weiter die politische Arbeit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Die Vertreterversammlung (VV) der KZBV beriet vom 28. bis 30. Oktober 2020 aber auch weitere aktuelle Themen wie TI, Sicherstellung der Versorgung, die Förderung des Berufsnachwuchses und dessen standespolitische Beteiligung und Weiterentwicklungen in den Leistungsbereichen.

Die zur Diskussion und Abstimmung anstehenden politischen Anträge zu diesen und weiteren Themen und die Reden der Vorstände sind auf der Internetseite der KZBV auch für die Öffentlichkeit eingestellt.

Zwei Gutachten zu MVZ vorgelegt

Zur Eröffnung der erneut als Videokonferenz organisierten Vertreterversammlung wurden am 28. Oktober 2020 zwei Gutachten zur Rolle der zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren, insbesondere der von Investoren geführten iMVZ, vorgestellt. Die KZBV habe diese Gutachten parallel zu dem vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Gutachten zur Evaluierung der Maßnahmen des TSVG zur Beschränkung der iMVZ bei unabhängigen Experten in Auftrag gegeben, da der vom BMG benannte Gutachter sich im Vorfeld eher investorenfreundlich positioniert habe, so der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer in seiner Begrüßung.

Vorgestellt wurde von Hans-Dieter Nolting, IGES-Institut, ein Gutachten zur Entwicklung und Auswirkungen der MZV in der vertragszahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung und von Prof. Dr. Helge Sodan, FU Berlin, zu rechtlichen Fragen der iMVZ-Gründung, zu einem MZV-Register und Möglichkeiten der Steuerung durch die Politik. Beide Gutachten sehen mehr Transparenz zu den Strukturen und Eigentumsverhältnissen gerade bei den von Krankenhäusern – und damit in der Regel von Investoren – gegründeten MVZ als wichtig an. Die Gutachten sollen auch auf der Internetseite der KZBV eingestellt werden. Sodan hält bessere rechtliche Regelungen wie ein MVZ-Register und zur Zulassung von iMVZ für möglich und von der Politik noch in dieser Legislaturperiode umsetzbar. Die mit dem TSVG eingeführten Regelungen hätten sich als nicht geeignet erwiesen, die gewünschte Steuerungswirkung zu erreichen.


Prof. Dr. Helge Sodan präsentierte das von ihm erstellte Gutachten zur rechtlichen Bewertung der MVZ. (Foto: KZBV/Spillner)

Mehr Umsatz pro Fall generiert

Gezeigt habe sich auch, so Nolting, dass vor allem in iMVZ, aber auch zahnärztlich geführte MVZ pro Fall in der KCH durchgängig höhere Umsätze generiert werden und bei ZE mehr Neuversorgungen mit höheren Festzuschüssen und GOZ-Anteilen. Blickt man auf die abgerechneten Leistungen, dann zeige sich auch, dass MVZ und iMVZ in nur sehr geringem Umfang IP-Leistungen für Kinder und Jugendliche und Leistungen der aufsuchenden Betreuung für Pflegebedürftige und Patienten mit Handicap erbringen. Insgesamt generieren MVZ Umsätze pro Fall deutlich über dem Durchschnitt von Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften, die im Leistungsgeschehen gleichauf liegen.

Im MVZ angestellte Zahnärzte in der Regel in Vollzeit tätig

Interessant ist auch, dass MVZ allgemein, vor allem aber auch iMVZ, ganz überwiegend angestellte Zahnärzte und diese dann in Vollzeit beschäftigen. Das oft angeführte Argument, dass gerade MVZ den Wünschen und Bedürfnissen junger Zahnärzte in Hinblick auf Teilzeitanstellungen entgegenkommen, habe sich anhand der Daten nicht bestätigen lassen, so Nolting. Bestätigt wurde zudem, dass sich MVZ und iMVZ vor allem in wirtschaftlich gut situierten Regionen mit einer durchschnittlich jüngeren und finanzkräftigeren Bevölkerung ansiedeln, während Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften sich gleichmäßiger über alle Gebiete verteilen.

Gutachten liefern belastbare Daten und Argumente

Die Ergebnisse der Gutachten wurden in der ersten Diskussionsrunde der VV am Mittwochabend sehr positiv aufgenommen. Man habe jetzt wissenschaftlich erhobene und belastbare Daten und Ergebnisse für die politische Diskussion und die Gespräche mit den Krankenkassen, aber auch für Weichenstellungen in den KZVen, was die Förderung des Berufsnachwuchses und die Zulassung von MVZ angehe, hieß es.

Auf zahnärztliche Versorgung auch in Krisenzeiten Verlass

Weiterer Schwerpunkt des ersten Tags einer KZBV-VV sind traditionell die Berichte des Vorstands. Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer betonte in seiner Rede, die er unter das Motto „Strukturen erhalten und Zukunft gestalten“ gesetzt hatte, dass die Vertragszahnärzteschaft weiterhin alle Kräfte mobilisiere, um Patienten, Praxen und Berufsstand gut durch die Pandemie zu bringen. „Auf das zahnärztliche Versorgungssystem ist immer und besonders in Krisenzeiten Verlass. Als wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge gehen wir Herausforderungen für die Sicherstellung der Versorgung zielgerichtet an und leisten damit unseren Beitrag zur erfolgreichen Krisenbewältigung.“


Dr. Wolfgang Eßer, KZVB-Vorstandsvorsitzender, auf der 9. VV der KZBV am 28. Oktober 2020 in Köln (Foto: KZBV/Spillner)

In Not geratene Praxen unterstützen

Während des Lockdowns seien extreme und abrupte Einbrüche im Leistungsgeschehen aufgetreten, die die Praxen zum Teil vor große wirtschaftliche Probleme gestellt haben. Aufgrund des Wiedererstarkens der Pandemie müsse in Hotspots mit ähnlichen, möglicherweise länger anhaltenden Einbrüchen gerechnet werden, die zum Verlust von dringend erforderlichen Versorgungsstrukturen führen könnten. „Der mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung eingeführte Pauschalansatz eines Liquiditätskredits in 2020 reicht zur Sicherung dieser Strukturen nicht aus. Diese Regelung muss zeitnah durch einen echten Schutzschirm abgelöst werden, der es den KZVen ermöglicht, auf regional unterschiedliches Infektionsgeschehen in Hotspots angemessen zu reagieren und in Not geratene Praxen zielgerichtet zu unterstützen. Wir schlagen vor - in Anlehnung an den bestehenden Schutzschirm für Ärzte - einen dauerhaften Rechtsmechanismus zu schaffen, der Liquidität sichert und unter angemessener Mitwirkung der Kostenträger Ausgleichszahlungen an Praxen ermöglicht, die durch Pandemiefolgen existenziell bedroht sind“, sagte Eßer.

„Wir sind stark genug“

Er berichtete allerdings auch, dass es aktuell sehr schwer sei, für die Situation und die Anliegen der Zahnärzte in der Politik Aufmerksamkeit oder gar Verständnis und Unterstützung zu finden. Die Zahnärzteschaft werde die Pandemie und ihre Folgen daher doch in weiten Teilen weiter aus eigener Kraft bewältigen müssen. „Wir müssen jetzt nach vorne schauen und unsere Kräfte bündeln“, so Eßer. In der weiteren Diskussion der VV appellierte er daher an das Engagement und die Solidarität der Delegierten. Die KZVen müssten in Not geratenen Praxen mit allen Möglichkeiten helfen. „Ich glaube, wir sind stark genug, dass wir auch, wenn wir keine Hilfe bekommen, gut durch diese Krise durchkommen.“

Primäres Ziel bleibe es, weiterhin die Versorgung aller Patienten bei maximalem Infektionsschutz aufrechtzuerhalten. „Patienten sind bei ihren Zahnärztinnen und Zahnärzten sicher und brauchen aufgrund hochqualifizierter Hygienemaßnahmen keine Angst vor Infektionen im Rahmen von Behandlungen zu haben. Mit dem von uns errichteten bundesweiten Netz von Behandlungszentren und Schwerpunktpraxen für die Akut- und Notfallbehandlung von Infizierten und Verdachtsfällen sind wir gut aufgestellt.“

Politik muss Bedingungen verbessern

Von der Politik forderte Eßer einmal mehr Rahmenbedingungen ein, um der Zahnärzteschaft die Bewältigung der Krise zu erleichtern. „Wir haben den bisherigen Verlauf der Pandemie umfassend analysiert und daraus Lehren gezogen. Zur Stärkung und Weiterentwicklung der Krisenreaktionsfähigkeit des Versorgungssystems hat die Zahnärzteschaft ein Lessons-Learned-Papier vorgelegt, welches Schwerpunkt politischer Gespräche auf allen Ebenen ist.“

Gegen Vergewerblichung und Kommerzialisierung

“Wenn die Politik auch nach der Krise auf eine funktionierende flächendeckende und wohnortnahe Versorgung bauen will, dann darf sie diese jetzt nicht aufs Spiel setzen!“ Dass Deutschland bislang vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen sei, liege nicht zuletzt an der Stärke des freiberuflichen und selbstverwalteten Gesundheitssystems. „Vergewerblichung und Kommerzialisierung, wie sie von Investoren-MVZ forciert wird, sind nachweislich der falsche Weg. Dieser fatalen Entwicklung müssen wir entschieden entgegentreten!“, mahnte Eßer. Die Einschränkung der Gründungsbefugnis für zahnärztliche MVZ sei ein richtiger Schritt gewesen, dem jedoch weitere folgen müssten.

Gründungsbeschränkungen und Register für MVZ

„Die Ausbreitung von Investoren-betriebenen zahnmedizinischen Versorgungszentren und damit verbundene, negative Auswirkungen auf die Versorgung sind nicht gestoppt. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf für eine gezielte Fortentwicklung der Regelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz. Konkret muss die Gründung von iMVZ in gut und überversorgten Regionen begrenzt werden, also vor allem in Großstädten und Ballungsräumen. Zudem sollte mehr Transparenz über die Besitzstrukturen im Sinne eines verpflichtenden MVZ-Registers in Anlehnung an das bestehende Zahnarztregister geschaffen werden. Patienten haben ein Recht darauf, schon auf dem Praxisschild zu erfahren, in wessen Behandlung sie sich begeben.“

Überarbeitung der Parodontitis-Behandlung bis Jahresende

Für die Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis kündigte Eßer an, dass der Gemeinsame Bundesausschuss voraussichtlich zum Jahresende über eine praxistaugliche, an den aktuellen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse angepasste Versorgungsstrecke entscheiden werde. “Diese Volkskrankheit lässt sich mit den Mitteln der existierenden Behandlungsrichtlinie nicht erfolgreich bekämpfen. Sie ist veraltet und berücksichtigt nicht den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand. Patientinnen und Patienten haben jedoch Anspruch auf eine zeitgemäße Parodontitis-Behandlung. Bei dem Thema sind wir inzwischen auf der Zielgeraden.“

Die KZBV-VV wird am 29. Oktober und je nach Verlauf auch am 30. Oktober 2020 fortgesetzt. Am 29. Oktober standen zunächst nichtöffentliche Beratungen zum Haushalt auf der Tagesordnung. Weitere Beiträge zu den Berichten der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer, unter anderem zu den Themen TI, Leistungsgeschehen und zur Sicherstellung der Versorgung/drohende Unterversorgung und sinkende Zahl der Vertragszahnärzte folgen.

Dr. Marion Marschall, Quintessence News

Titelbild: Dr. Wolfgang Eßer, KZVB-Vorstandsvorsitzender, auf der 9. VV der KZBV am 28. Oktober 2020 in Köln (Foto: KZBV/Spillner)
Quelle: Quintessence News Politik med.dent.magazin

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