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Verbindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Praxis

Nach zweieinhalbjähriger Beratungszeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss auf Betreiben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) als stimmberechtigte G-BATrägerorganisation die eigenständige zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie verabschiedet. Diese Richtlinie ist seit dem 1. Juli 2017 verbindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Die Regelung von Heilmittelverordnungen in einer eigenen Richtlinie ist für Zahnärztinnen und Zahnärzte neu.

Die KZBV-Broschüre „Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig“ soll für Zahnarztpraxen eine Hilfestellung bei der erstmaligen Befassung mit den neu geschaffenen rechtlichen Grundlagen sein.

In der Broschüre ist die Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs Zahnärzte im Volltext abgedruckt und wird im Anschluss umfassend erläutert. Dargestellt werden insbesondere die im Einzelnen verordnungsfähigen Heilmittel sowie die Grundsätze für deren Verordnung. Für die Heilmittelverordnung muss das zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband vereinbarte Verordnungsformular verwendet werden. Die Vertragspartner haben das Formular um praktische Hinweise ergänzt, wie die einzelnen Felder ausgefüllt werden müssen. In der Broschüre ist das Formular mit den Hinweisziffern zu den Ausfüllhinweisen abgedruckt.

Die Broschüre steht auf der Website der KZBV als pdf-Datei zum Download bereit.

Quelle: KZBV Praxisführung

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